Kieler Kabinett verabschiedet Landesdüngeverordnung
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Mit der neuen Landesdüngeverordnung besteht in der sogenannten Nitrat-Kulisse für Landwirtschaftsbetriebe eine Untersuchungspflicht für Nährstoffgehalte bei Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen, eine Einarbeitungsverpflichtung bei diesen Düngern von einer Stunde auf unbestelltem Ackerland sowie eine Verlängerung der Sperrfrist für stickstoffhaltige Dünger auf Grünland. Eine Verlängerung der Lagerkapazität von sechs auf sieben Monaten, wie sie Naturschutzverbände angeregt hatten, wurde verworfen, da eine Sogwirkung für höhere Tierbestände befürchtet wird.
Als belastete Gebiete gelten hinsichtlich der Nitratbelastung Grundwasserkörper, die sich in einem schlechten chemischen Zustand auf Grund einer Überschreitung des Schwellenwerts für Nitrat von 50 mg Nitrat je Liter befinden. Bezüglich einer Oberflächengewässerbelastung mit Phosphat sind Gebiete auszuweisen, die dem jeweils betroffenen Einzugsgebiet oder einem Teil des betroffenen Einzugsgebiets eines langsam fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässers entsprechen, in denen eine Eutrophierung durch erhebliche Phosphateinträge aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurden.
Die Nitrat-Kulisse umfasst in Schleswig-Holstein dem Ministerium zufolge rund 51 % der Landesfläche, die Phosphat-Kulisse etwa 13 %. In der Phosphat-Kulisse gilt ebenfalls die Untersuchungspflicht für Wirtschaftsdünger und Gärrückstände sowie eine Beschränkung der Phosphatdüngung auf hoch versorgten Böden. Überdies gibt es eine Sperrzeit für die Ausbringung phosphathaltiger Düngemittel.
Agrarmister Dr. Robert Habeck begründete diesen Schritt auch damit, dass das Land sein Trinkwasser vollständig aus dem Grundwasser gewinne. Dem Beschluss war dem Agrarressort zufolge eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Agrar- und Umweltverbände vorausgegangen.