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Antibiotika

Bis 14. Juli Meldepflicht in der HIT-Datenbank

Bitte denken Sie rechtzeitig an die Meldung Ihrer Bestandsdaten und der Verwendung von Antibiotika an die staatliche HI-Tier Datenbank – sämtliche Daten aus dem ersten Halbjahr 2018 müssen bis spätestens 14. Juli 2018 übermittelt werden.

Veröffentlicht am
colourbox.de
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Bis 14 Tage nach Halbjahresende müssen sämtliche Tierbewegungen und Tierbestände der vergangenen sechs Monate, also vom 01. Januar bis 30. Juni 2018, übermittelt werden. Zukäufe, Verkäufe und Verluste sind dabei datumsgenau anzugeben.

Meldung zur Abgabe von Antibiotika an QS und HIT/TAM-Datenbank

Mit der Eingabe der Arzneimittel-Abgabe- und -Anwedungsbelege (AuA-Belege) in die QS-Datenbank können Sie als Tierhalter auch Dritte, wie zum Beispiel Ihren Tierarzt beauftragen. Beauftragen Sie in dem Fall auch QS, diese Daten an die staatliche HIT/TAM-Datenbank zu übertragen. Falls Sie im 1. Quartal 2018 in einem Ihrer Produktionszweige keine Antibiotika eingesetzt haben, denken Sie bitte an die Nichteinsatzmeldung in der QS-Antibiotikadatenbank Vetproof oder beauftragen Sie Ihren Tierarzt.

Wer ist meldepflichtig, bei der HIT/TAM-Datenbank?

Betriebe, die im Halbjahr durchschnittlich mehr als 20 Rinder, 250 Schweine, 1 000 Puten oder 10 000 Hühner mästen, müssen ihre Antibiotikaanwendungen melden. Bei Hühnern und Puten gilt dies ab dem Schlupfzeitpunkt und bei Rindern und Schweinen ab dem Absetzzeitpunkt. In Rinderhaltungen wird noch zwischen Mastkälbern bis 8 Monaten und Mastrinder älter als 8 Monate unterschieden. Beim Schwein wird zwischen Ferkeln bis 30 kg und Mastschweinen über 30 kg unterschieden.

In der HIT-Datenbank stehen Handbücher für die einzelnen Tierarten mit zahlreichen Hilfestellungen zur Verfügung.