Landwirte erhalten zum 1. Juli mehr Rente
Nach der vom Bundeskabinett beschlossenen Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 erhöhen sich zum 1. Juli dieses Jahres die Altersbezüge der Rentnerinnen und Rentner deutlich um 3,22 Prozent in Westdeutschland und um 3,37 Prozent in Ostdeutschland.
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Dies gilt auch für die Renten der Landwirtschaftlichen Alterskasse und der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Der allgemeine Rentenwert inder AdL beträgt ab diesem Zeitpunkt 14,79 Euro (West) bzw. 14,15 Euro (Ost). Für die Unfallversicherung ergibt sich ein Anpassungsfaktor von 1,0322 (West) bzw. 1,0337 (Ost).