Baden-Württemberg will Bestandsschutz leerer Ställe neu regeln
Die Landesregierung von Baden-Württemberg will durch eine Änderung der Landesbauordnung (LBO) den Bestandsschutz von innerörtlichen Stallanlagen bei langjähriger Nutzungsunterbrechung neu zu regeln, wenn die Nutzung sechs Jahre unterbrochen wurde.
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Demnach sollen Umfang und Dauer der Bestandskraft leerstehender Ställe nach sechs Jahren nur noch auf schriftlichen Antrag um zwei Jahre, nach nochmaligem Antrag höchstens auf zehn Jahre insgesamt verlängert werden.
In seiner Sitzung am 18. Mai 2018 in Stuttgart hat der Vorstand des Landesbauernverbandes (LBV) diese aktuelle Diskussion zur Erleichterung der Innenentwicklung erörtert und folgenden Beschluss gefasst: „Der Landesbauernverband plädiert für eine Neuordnung des Bestandsschutzes im oben genannten Sinne für innerörtliche leerstehende Ställe und verlangt diesbezüglich auch eine zwingend notwendige Anpassung der Denkmalschutzvorschriften.“