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Agrarpolitik

Tierschutz darf nicht an Grenzen enden

Die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erklärte am 25. Mai 2018 zum Thema Tiertransporte: „Ich werde gemeinsam mit meinen Amtskollegen in den Ländern, aber auch auf EU-Ebene die Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten thematisieren. Es muss sichergestellt sein, dass Tiere während des Transports ausreichend nach unseren Tierschutz-Standards versorgt werden und Pausen eingehalten werden."

Veröffentlicht am
shutterstock.com/Philip Lange
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Danach sei im EU-Recht klar geregelt, wie Tiere beim Transport per LKW versorgt werden müssen. Ebenso sei genau festgelegt, wie oft und wie lange sie Ruhepausen bekommen.

Zur Verbesserung des Tierschutzes beim Transport über weite Strecken verfolgt das BMEL aktuell die folgenden Aktivitäten:

  • Auf EU-Ebene wird das Ziel einer Revision der maßgeblichen Verordnung (EG) Nr. 1/2005 verfolgt. Zuletzt im Rahmen des Rates für Landwirtschaft und Fischerei von November 2016, dort im Bündnis mit Österreich, Belgien, Dänemark, den Niederlanden und Schweden.
  • Die optimale und harmonisierte Anwendung der bestehenden Vorschriften soll Gegenstand der eingerichteten EU-Tierschutzplattform sein, für deren Schaffung sich Deutschland stark gemacht hatte. Jüngst hat die Kommission eine Plattform-Untergruppe Tiertransport eingerichtet. Deutschland ist durch das BMEL und das Friedrich Loeffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – vertreten.
  • Das BMEL hat Workshops der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) zum Tierschutz beim Transport über weite Strecken finanziert, die sich an die zuständigen Behörden von russischsprachigen Ländern gerichtet haben.
  • Das BMEL hat eine Delegation des türkischen Landwirtschaftsministeriums zu einer gemeinsamen Besichtigung von deutschen Kontrollstellen empfangen. Anliegen der Türkei war die Gewinnung von Know-how für den Bau vergleichbarer Einrichtungen, u. a. im Bereich der bulgarisch-türkischen Grenze. Das könnte zu einer verbesserten Kontrolle und Versorgung von Tieren führen, die u. a. aus Deutschland in und über die Türkei exportiert werden.

Hintergrund zu Tiertransporten über weite Strecken

Für Tiertransporte über weite Strecken – soweit sie Nutztiere und eine wirtschaftliche Tätigkeit betreffen – gelten u. a. folgende rechtliche Anforderungen:

  • Der Unternehmer muss der zuständigen Landesbehörde vorab einen Transportplan zur Kontrolle vorlegen. Überprüft werden soll, ob die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften plausibel ist.
  • Das verwendete Fahrzeug muss speziell für lange Beförderungen zugelassen sein. Wichtige Voraussetzungen für die Zulassung von Straßenfahrzeugen sind:o Es ist ein Navigationssystem vorhanden, das Aufzeichnungen über den Standort (GPS), die Uhrzeit und das Öffnen und Schließen der Ladeklappe führt.o Im Bereich der Tiere wird die Temperatur aufgezeichnet und zwischen „5 °C und 30 °C, mit einer Toleranz von ± 5 °C“ gehalten. Wird dieser Temperaturbereich verlassen, muss der Fahrer gewarnt werden.
  • Einer mindestens 24-stündigen Ruhepause dürfen beim Straßentransport fol-gende Transportzeiten vorausgehen:
    • Bei nicht abgesetzten Jungtieren (auf temperierte Milch bzw. Milchersatz angewiesene Tiere wie junge Kälber) sind zwei Transportphasen à maximal 9 Stunden zulässig, die von einer Ruhepause von mindestens 1 Stunde unterbrochen sein müssen.
    • Bei Rindern sind zwei Transportphasen à maximal 14 Stunden zulässig, die von einer Ruhepause von mindestens 1 Stunde unterbrochen sein müssen.o Die Ruhepausen sollen der Versorgung mit Wasser und nötigenfalls Futter dienen. Übersteigt die Ruhepause 1 Stunde verringert sich die Zeit für die anschließende Transportphase entsprechend.
    • Schweine dürfen für 24 Stunden transportiert werden, eine ständige Versorgung mit Wasser vorausgesetzt.
  • Die zuständige Behörde am Versandort kann die Einhaltung der Vorschriften auch im Nachhinein überprüfen und dabei die Aufzeichnungen des Navigationssystems zum Standort- und Temperaturverlauf sowie zum Öffnen und Schließen der Ladeklappe berücksichtigen.