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Tierwohl

Fortschritt beim staatlichen Label

Nach dem Verbändegespräch vergangene Woche erklärte die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: „Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit den Verbänden wichtige Fortschritte gemacht haben, um bald eine nationale – und damit automatisch freiwillige – Tierwohl-Kennzeichnung, aber mit verpflichtenden Kriterien einzuführen.“

Veröffentlicht am
CDU Rheinland-Pfalz
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Bundesministerin Julia Klöckner hatte alle beteiligten Akteure von den Tierhaltern, über Verbraucherzentrale und Tierschutzbund bis hin zum Handel zu einem Zielgespräch eingeladen. Dabei erläuterte sie, dass es nicht um die Frage gehe, ob ein staatliches Tierwohllabel komme, sondern wie es gestaltet sei. Dabei zeigte sich Julia Klöckner offen für weitere Anregungen, um die in der vergangenen Legislaturperiode festgefahreneren Gespräche zu einem Ziel zu führen.

Siegel ja, aber ohne nationale Farben

Gleich zu Beginn kündigte die Bundesministerin an, auf die schwarz-rot-gelbe Flagge zu verzichten, die auf dem Label bisher angedacht war. Denn diese würde von den Verbrauchern als Herkunft des Fleisches verstanden werden. Da die Flagge aber lediglich den Absender des staatlichen Tierwohllabels, den deutschen Staat, sichtbar macht, würde auch Fleisch aus dem Ausland, das die Tierwohlkriterien erfüllt, diese Flagge tragen. Das würde laut Klöckner zur Verbrauchertäuschung führen. Die Entscheidung Klöckners wurde von allen Beteiligten begrüßt. Ebenso ihr Vorschlag, von einem zweistufigen Label auf ein dreistufiges zu gehen.

Eckpunkte für die Tierwohlkennzeichnung

  • Dreistufige Kennzeichnung.
  • Eingangsstufe eindeutig über dem gesetzlichen Standard („Initiative Tierwohl PLUS“).
  • Freiwillige Teilnahme an der Kennzeichnung, aber verbindliche Einhaltung der Kriterien.
  • Umfassende Einbindung aller Vermarktungswege für Fleisch und Fleischerzeugnisse (Verarbeitungsprodukte).
  • Breite Beteiligung der ganzen Kette (u.a. Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk und Verarbeiter), damit Sicherstellung eines hohen Maßes an Wertschöpfung.
  • Mitnahme einer großen Anzahl von Landwirten, insbesondere derjenigen, die bereits in der Brancheninitiative Tierwohl (ITW) engagiert sind.
  • Staatliche Förderung zur Erreichung dieser Ziele (u. a. Stallumbau, Verbraucher Werbekampagne).

Zudem machte die Bundesministerin deutlich, dass in die Debatte und die Begrifflichkeiten Ordnung gebracht werden müsste:

  • Bestimmungen zur Herkunftskennzeichnung gibt es bereits heute, europaweit, diese werden auch weiterhin gelten und könnten auch in das neu zugestaltende Label integriert werden. Herkunftskennzeichnungen bei verarbeiteter Ware gibt es noch nicht europaweit verbindlich, können aber national freiwillig vorgenommen werden.
  • Haltungskennzeichnungen bilden lediglich das ab, was der Ist-Zustand ist. Ein Label für mehr Tierwohl will aber mehr, nicht den Ist-Zustand kennzeichnen, sondern explizit ein Mehr an Tierwohl sichtbar machen.
  • Eine Haltungskennzeichnung wie bei Eiern ist eine europaweite Regelung, die Deutschland nicht alleine entscheiden kann. Da Deutschland aber schnell mehr für Tierwohl - auch mit finanziellen Anreizen - tun möchte, ist der Einstieg in ein nationales Tierwohllabel mit verbindlichen Kriterien, an die sich alle halten müssen, das Sinnvollste.
  • Die Kennzeichnung von Eiern ist nicht 1 zu 1 zum Beispiel auf die Haltung von Schweinen oder Rindern zu übersetzen, da sich ein Mehr an Tierwohl auch an den Beschäftigungsmöglichkeiten für das Tier, am Futter und dem Platzangebot misst.
  • Das nationale Tierwohllabel kann weiterentwickelt werden zu einer europäischenTierwohlkennzeichnung, bei der dann alles verpflichtend gekennzeichnet wird - auch Haltungsformen, die nicht über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen und kein Mehr an Tierwohl bieten. Diese Abstufungen müssen sich in der Darstellung des Labels niederschlagen. Deshalb sollte das Tierwohllabel so angelegt werden, dass es für eine allgemeine Kennzeichnung erweiterungsfähig wird. Aus diesem Grund zeigte sich die Bundesministerin offen für eine optische Neugestaltung des Labels, bei dem nicht Sterne, sondern Zahlen Orientierung bieten könnten. Die Zahl 0 könnte dann in der europäischen Erweiterung für die Kennzeichnung lediglich des gesetzlichen Standards sein.
  • Um das nationale Tierwohllabel nutzen zu können, müssen Tierhalter ihre Tiere überprüfbar über dem gesetzlichen Mindeststandard halten - nur dann kann der Staat auch finanzielle Anreize geben. Auch nur dann, wenn das Ganze freiwillig ist.