Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Eihaltige Lebensmittel

87 % der Proben ohne Fipronil-Nachweis

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Untersuchungsergebnisse zur Fipronilbelastung in eihaltigen Lebenmitteln veröffentlicht. 116 von 309 Proben waren belastet, allerdings allesamt unterhalb der als gesundheitlich bedenklich eingestuften Konzentration.

Veröffentlicht am
Colourbox.de
Artikel teilen:

Von August bis Oktober 2017 wurden insgesamt 903 Proben verarbeiteter Produkte mit einem hohen Eigehalt von den Überwachungsbehörden in den Bundesländern auf Fipronil untersucht. Die Proben, unter anderem Spätzle, Eierkuchen, Eierplätzchen, Eierlikör und Mayonnaise, wurden sowohl bei Herstellern als auch im Einzelhandel genommen.

In 116 Proben (13 %) wurden Fipronilrückstände nachgewiesen. In der Kategorie Halbfertigerzeugnisse, unter die auch Erzeugnisse wie Eipulver oder Flüssigei fallen, wurde der höchste Anteil an Proben mit Fipronilnachweis gemeldet (25 % der Proben). Diese Erzeugnisse werden in der Regel noch weiter verarbeitet. Bei alkoholischen Getränken (z. B. Eierlikör) hat man in 17 % der untersuchten Proben Rückstände von Fipronil ermittelt. Die geringsten Nachweisquoten wurden für die Kategorien Feinkost (8 %) und Fertiggerichte (6 %) gemeldet.

Anders als bei den Primärprodukten Eier und Geflügelfleisch existiert für verarbeitete Produkte kein gesetzlicher Höchstgehalt für Fipronil-Rückstände. Vielmehr ist eine Umrechnung auf die in dem jeweiligen Produkt eingesetzte Ei-Menge notwendig.

Im Zuge des Fipronil-Geschehens 2017 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Risiken bewertet, die durch den Verzehr von mit Fipronil belasteten Eiern hergestellten Lebensmitteln möglicherweise entstehen können. Die im Sonderprogramm des Bundesweiten Überwachungsplanes (BÜp) ermittelten Rückstandswerte lagen alle deutlich unterhalb der Konzentration, die das BfR als gesundheitlich bedenklich einstuft.

Bundesweiter Überwachungsplan

Der Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ist ein zwischen den Bundesländern abgestimmtes, für ein Jahr festgelegtes Überwachungsprogramm. Der BÜp kann zur Abklärung aktueller rechtlicher Fragestellungen, die Lebensmittel, Wein, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabak betreffen, genutzt werden. Die Auswahl der Programme erfolgt nach einer Risikoanalyse. Die erhobenen Daten des BÜp sind daher aussagekräftig, aber nicht repräsentativ.