Stallpflicht teilweise aufgehoben
Seit dem 30. März 2018 ist die Stallpflicht für Geflügel in den Niederlanden nur noch auf bestimmte Regionen beschränkt. Das teilte das niederländische Landwirtschaftsministerium mit.
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Eine Expertengruppe hatte am 22. März unter anderem zu Fragen der Aviären Influenza (AI) in den Niederlanden Stellung bezogen. Auf Basis dessen hebt das Landwirtschaftsministerium die Stallpflicht für Geflügel in Teilen der Niederlande auf, wenn zwischenzeitlich keine weiteren AI-Fälle auftreten.
Laut einer vom niederländischen Tierseuchenamt veröffentlichten Karte wird die Stallpflicht entlang der deutschen Grenze in großen Teilen in den Provinzen Overijssel, Gelderland und Nordbrabant und in der Provinz Limburg komplett aufgehoben (blaue Umrandung). In den übrigen Bereichen (rote Umrandung) bleibt die Stallpflicht aufgrund der beiden letzten bestätigten Fälle der hochpathogenen AI H5N6 bei Mastelterntieren und Mastenten und aufgrund des Frühjahrsvogelzuges bestehen.
16-Wochen-Regelung für Freilandeier endet am 30. März
Nach den Vermarktungsnormen für Eier gilt seit Ende 2017 eine neue Regelung zur Kennzeichnung von Eiern aus Freilandhaltung bei Stallpflicht. Danach dürfen bei Stallpflicht die Eier 16 Wochen lang als Freilandeier gekennzeichnet werden. Die 16 Wochen endeten in den Niederlanden durch die landesweite Stallpflicht am 30. März. Alle Freilandhalter, die nach der Regionalisierung weiterhin die Hennen im Stall lassen müssen, können diese Eier seit dem 31. März nur noch als Bodenhaltungseier kennzeichnen.
Dies gilt jedoch nicht für die Stallpflicht bei Biolegehennen, die weiterhin als Bioeier gekennzeichnet werden dürfen. Desweiteren können nach der neuen Regelung der EU-Vermarktungsnormen die Eier von Legehennen, die erst nach dem 8. Dezember 2017 eingestallt worden sind, weiterhin als Freilandeier gekennzeichnet werden, solange, bis auch dort die 16 Wochen erreicht sind.
Aufhebung der Transportbeschränkungen im Gebiet Olderkerk
Laut dem Ministerium endeten die Restriktionsmaßnahmen im Beobachtungsgebiet Olderkerk (aufgrund von HPAI H5N6 bei Mastelterntieren, Provinz Groningen) ebenfalls am 30. März, so dass damit alle Transportbeschränkungen aufgehoben wurden. Im Restriktionsgebiet liegt der Schlachthof 2Sisters-Storteboom in Kornhorn. Damit dürften dann auch diese Transportbeschränkungen (Korridor zum Schlachtbetrieb) aufgehoben sein.
Ebenfalls wurde die angeordnete Besucherregelung in den Geflügelbetrieben gelockert. Betriebsfremde Personen dürfen wieder Geflügelställe aufsuchen, wenn es erforderlich ist. Es besteht aber weiterhin die Verpflichtung des Ein- und Ausduschens.