Niedersachsen: Förderung beantragen!
Für die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen und Tierwohl können Landwirte in Niedersachsen noch bis zum 15. Mai 2018 Anträge stellen.
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Für umweltverträgliche Anbauverfahren und Maßnahmen für Tierwohl stellt das Land Niedersachsen Landwirten Fördermittel zur Verfügung. Landwirte können nun sowohl Anträge für die Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM) als auch für die ELER-Tierwohlmaßnahmen bei Legehennen und Schweinen stellen.
Tierwohlmaßnahmen
Seit 2015 bietet Niedersachsen eine Prämie für eine besonders tiergerechte Haltung von Nutztieren an. Damit soll ein zusätzlicher Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung des Tierschutzplans Niedersachsen geschaffen werden. Als Indikatoren gelten hierfür intakte Ringelschwänze der Mast- und Zuchtschweine sowie ungekürzte Schnäbel der Legehennen. Das jetzt wieder eröffnete Antragsverfahren gilt für alle Maßnahmen der Richtlinie Legehennen, Ferkel und Mastschweine sowie Sauenhaltung. Hier müssen die Anträge auf Teilnahme bis zum 15. Mai bei der Landwirtschaftskammer (Bewilligungsstelle) eingereicht werden.
Im Bereich der Schweinehaltung mit der sogenannten „Ringelschwanzprämie" sowie der „Ferkelprämie" werden die Teilnehmer zusätzlich durch eine praxisbezogene Beratung begleitet. Wie bei allen ELER-Maßnahmen erfolgt darüber hinaus eine unabhängige Bewertung der Maßnahmen durch das Thünen-Institut des Bundes.
Für den aktuellen einjährigen Verpflichtungszeitraum (1. Dezember 2017 bis 30. November 2018) wurden für die einzelnen ELER-Tierwohl-Maßnahmen circa 934.000 Legehennen, 216.000 Mastschweine, 3.740 Sauen und 183.000 Ferkel angemeldet. Insgesamt nehmen knapp 400 Betriebe an den Maßnahmen teil. Für das Antragsverfahren wird eine Summe von mindestens 8 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung der Anträge und dem Bewilligungsverfahren beginnt der Förderzeitraum ab 1. Dezember 2018.
Agrarumweltmaßnahmen
Seit 2014 werden gemeinsam mit dem Umweltministerium verschiedene Förderungen unter dem Dach von NIB-AUM (Niedersächsische und Bremer Agrarumweltmaßnahmen) angeboten. So erhält jeder Landwirt die Förderung aus einer Hand.
Ziel der Förderung sind die Einführung oder Beibehaltung besonders umwelt- und ressourcenschonender Anbauverfahren, eine gewässerschonenden Landbewirtschaftung sowie eine naturschutzgerechte Landbewirtschaftung. So fördert Niedersachsen unter anderem den Ökoandbau, Blüh- und Schonstreifen auf Ackerflächen, die Bewirtschaftung von Dauergrünland und den Schutz Besonderer Biotope hinsichtlich Mahd und Beweidung. Anträge auf Teilnahme an den AUM 2018 müssen ebenfalls bis zum 15. Mai bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden. Nach Prüfung der Anträge und dem Bewilligungsverfahren beginnt der Förderzeitraum mit dem 1. Januar 2019.
An den Agrarumweltmaßnahmen nehmen derzeit etwa 17.000 Betriebe teil, für 2017 wird eine Fördersumme von rund 66 Mio. Euro gezahlt. Die Zahlung für 2017 erfolgt pünktlich zum 15. März 2018 und wird von der EU und vom Bund kofinanziert.