H5-Virus in niederländischem Entenbetrieb
Laut niederländischen Landwirtschaftsministerium wurde am 13. März 2018 in einem Mastentenbetrieb in Kamperveen, Gemeinde Kampen, Provinz Overijssel, das aviäre Influenza-Virus H5 nachgewiesen.
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Aufgrund der klinischen Anzeichen wird derzeit davon ausgegangen, dass es sich um die hochpathogene Variante handelt. Das Ergebnis der Typisierung wird baldmöglichst erwartet. In dem Betrieb werden ca. 29.000 Mastenten gehalten. Die Tötung und Räumung der Tiere ist angeordnet. Es wurde ein Sperrbezirk mit einem 3-km-Radius und ein Beobachtungsgebiet mit einem 10-km-Radius eingerichtet. Die Masthähnchen im direkt angrenzenden Geflügelbetrieb werden vorsorglich getötet und geräumt. Im 3-km-Radius gibt es sechs weitere Geflügelhaltungen, im 10-km-Radius 17 Geflügelbetriebe. Im 10-km-Radius besteht für kommerziell gehaltenes Geflügel ein Transportverbot für Geflügel, Eier, Geflügelmist und Einstreumaterial.
Landesweite Aufstallpflicht bleibt erhalten
Die in den Niederlanden bestehende landesweite Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel, die bereits seit Anfang Dezember 2017 gilt, bleibt weiterhin in Kraft. Am 30. März endet die für die Kennzeichnung von Freilandeiern bei Stallpflicht geltende 16-Wochen-Regelung.
Der Mastentenbetrieb in Kamperveen war bereits 2014 und 2016 von der Aviären Influenza betroffen. Es wird ferner berichtet, dass der Viruseintrag möglicherweise durch Baggerarbeiten in unmittelbarer Nähe des Stalles erfolgt sein könnte. Durch die Arbeiten sei es zu einer sehr hohen Staubbelastung gekommen, so dass die Lüftung der Ställe vorübergehend ausgestellt werden musste.