Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Recht & Gesetz

BfT kritisiert Novellierung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung

Der Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT) bewertet die zur Abstimmung stehende 2. Änderungsverordnung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung kritisch. Bereits getroffene Maßnahmen im Rahmen des Antibiotika-Minimierungskonzeptes und anstehende Anpassungen der europäischen Tierarzneimittelregelungen würden nicht zwingend nationale Einzelmaßnahmen für den Veterinärsektor erfordern.

Veröffentlicht am
colourbox.de
Artikel teilen:

Nach Meinung des Bundesverbandes gehen Empfehlungen, eine auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Liste von sogenannten kritischen wichtigen Wirkstoffen und Wirkstoffgruppen für bestimmte Indikationen in der Humanmedizin (Reserveantibiotika) zu erstellen sowie Rabattierungsoptionen für Antibiotika zu verbieten, am aktuellen Stand der Fachdiskussion vorbei. Einstufungen von humanmedizinisch wichtigen Antibiotika würden bereits durch Experten der Europäischen Arzneimittelagentur vorgenommen. Zudem habe ein Gutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Herbst letzten Jahres gezeigt, dass es keinen Einfluss von Rabatten auf die Menge der verordneten Antibiotika gebe und Alternativen wie Festpreise keine geeigneten Kontrollmittel seinen, um Resistenzen vorzubeugen.

Antibiogramme sinnvoll einsetzen

Einzelne fachlich sinnvolle Anträge verschiedener Bundesländer, die u.a. Nachweispflichten klarer fassen sollen oder der Beschränkung des Umfangs der Dokumentationspflichten dienen, wurden angenommen. Dr. Sabine Schüller, Geschäftsführerin des Bundesverbandes, führt weiter aus: „Sinnvoll ist, dass der Antrag aufgegriffen wurde, auf die Antibiogrammpflicht beim Einzeltier zu verzichten, wenn bereits im Rahmen tierärztlicher Bestandsbetreuung aussagekräftige, repräsentative Kenntnisse zur Resistenzlage vorliegen.“ Grundsätzlich sei der Ansatz, Antibiogramme zur geeigneten Wirkstoffauswahl durchzuführen, aber zu unterstützen.