Update zu Nachweisen von Geflügelpesterregern
In England ist Anfang vergangener Woche am 9. Januar 2017 der Erreger H5N6 bei drei
verendeten Höckerschwänen festgestellt und über das offizielle Meldesystem der
Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) gemeldet worden.
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Bereits am 8. Dezember 2017 wurde in Holland in einem Entenhaltenden Betrieb H5N6 festgestellt. Das Niederländische Landwirtschaftsministerium hatte daraufhin unter anderem eine landesweite Aufstallpflicht verhängt.
Aufstallpflicht in Holland bleibt bestehen
Das Niederländische Landwirtschaftsministerium teilte vergangene Woche mit, dass es zu keinen weiteren Ausbrüchen der hochpathogenen Variante H5N6 gekommen ist, so dass das Restriktionsgebiet um den betroffenen Betrieb aufgehoben wurde einige Maßnahmen gelockert wurden. Andere Maßnahmen, so unter anderem die landesweite Stallpflicht, bleiben allerdings in Kraft, weil die Bedrohung durch die Aviäre Influenza nach wie vor als hoch angesehen wird.
Der Geflügelwirtschaftsverband Schleswig-Holstein und Hamburg e.V. möchten aufgrund dieser Meldungen wiederholt darauf hinweisen die Biosicherheitsmaßnahmen und die Einhaltung der Hygiene im Bereich der Geflügelhaltungen strikt zu beachten.