Bio-Eier benötigen extra Printmaschine
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat am 28. November 2017 über die Klage eines im Land Sachsen-Anhalt ansässigen Eierproduzenten entschieden. Hintergrund dieses Verfahrens ist Folgender: Der Kläger, ein Produzent von Öko-Eiern, wollte die Kennzeichnung seiner Produkte auf der selben Anlage durchführen, auf der auch Eier aus konventioneller Produktion eines anderen Betriebes markiert werden.
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Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Die gemeinsame Nutzung einer Printmaschine für die Kennzeichnung von Bio-Eiern und solchen aus konventioneller Produktion sei rechtlich unzulässig. Es bestehe die Gefahr der Vermischung der Produkte. Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung sei dadurch nicht sichergestellt. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gestellt werden.