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Lebensmittelsicherheit

Bekämpfung von Campylobacter verstärken

Der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Dr. Helmut Tschiersky, hat der Geflügelwirtschaft gute Fortschritte bei der Salmonellenbekämpfung bescheinigt. Nachholbedarf gäbe es aber bei dem Durchfallerreger Campylobacter.

Veröffentlicht am
Gnauk
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Das zeigen die Ergebnisse der behördlichen Lebensmittelüberwachung 2016, die Tschiersky am 28. November 2017 in Berlin vorgestellt hat. Im Rahmen des ZoonosenMonitorings wurden 130 Halshautproben bei Masthähnchen auf das Vorkommen von Campylobacter untersucht. In 100 Fällen (76,9 %) wurde der Erreger nachgewiesen. Bei 274 Proben wurden Keimgehaltsbestimmungen durchgeführt. Bei etwa einem Viertel der Proben lagen die Campylobacter-Keimzahlen über dem ab nächstem Jahr EU-weit geltenden Prozesshygienekriterium (PHC) von 1 000 koloniebildenden Einheiten pro Gramm.

Diskussion in der EU um Campylobacter

Die Etablierung eines PHC für Campylobacter spp. und dessen Aufnahme in Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 wird in der Schlachtgeflügelwirtschaft bereits seit Ende des vergangenen Jahres verstärkt diskutiert. Das PHC dient als Kriterium der Hygiene im Herstellungsprozess von Geflügelfleisch. Werden vorgegebene Grenzwerte zu häufig überschritten, müssen Korrekturmaßnahmen seitens des Lebensmittelunternehmers ergriffen werden.

Im Januar 2017 hatte die Geflügelwirtschaft Stellung zu Anhang 1 des von der Europäischen Kommission veröffentlichten Entwurfs der Verordnung genommen. Im weiteren Verlauf waren die dort festgehaltenen Vorgaben und Grenzwerte als durchaus realisierbar zu beurteilen. Die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 gilt ab dem 1. Januar 2018.