Verlängerte Vermarktungsfrist für Freilandeier
In einem letzten Schritt haben nun auch die Mitglieder des Europäischen Parlaments und des Rates der von der Wirtschaft forcierten Verlängerung des Vermarktungszeitraumes im Falle einer Aufstallungspflicht durch die Geflügelpest für Eier aus Freilandhaltung von 12 auf 16 Wochen zugestimmt.
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Die 16-Wochenregelung für Freilandhennen ist dabei herdenbezogen anzuwenden. Der zusammenhängende Zeitraum beginnt für eine Herde mit dem Tag der ersten Auslaufsperrung. Die Verordnung tritt bereits am 25. November 2017 in Kraft. Damit geht ein langer Verhandlungsprozess zu Ende, in dem der BDE stets durch intensiven Austausch mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, den europäischen Partnerverbänden und der EU-Kommission selbst eine verbesserte Regelung für die Vermarktung von Freilandeiern bei einer Auslaufbeschränkung vorangetrieben hat.
Die vollständige Verordnung finden Sie HIER.