Newcastle-Krankheit in der Schweiz
Der Verdacht auf Newcastle-Krankheit auf einem Legehennenbetrieb im Südtessin wurde durch das schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vor Ort bestätigt.
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Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die verschiedene Vogelarten betreffen kann. Die vorliegende Diagnose zeigt, dass eine Tierkrankheit trotz Überwachungsmaßnahmen auch nach mehreren Jahren wieder auftreten kann. Die Schweizer Geflügelpopulation war frei von der Newcastle-Krankheit; der letzte Fall auf einem Legehennenbetrieb trat im Jahr 2011 auf. Die Viruskrankheit wird über die Luft oder durch direkten Kontakt übertragen. Sie kann sich auch indirekt über Personen, Geflügelprodukte oder Eierkartons ausbreiten.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Newcastle-Krankheit nicht gefährlich - selbst Fleisch und Eier von infiziertem Geflügel können ohne Bedenken verzehrt werden. Die Tessiner Kantonsbehörden leiten nun alle nötigen Maßnahmen, wie sie die Tierseuchenverordnung (TSV) vorschreibt, in die Wege, um eine Verbreitung der Krankheit zu verhindern: Das Geflügel auf dem betroffenen Betrieb wird getötet und um den Betrieb herum werden eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet.
Impfpflicht in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es für die Newcastle-Krankheit eine Impfpflicht. Alle Halter/innen müssen ihre Tiere regelmäßig gegen den Erreger impfen lassen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen von ein oder zwei Tieren. Die Newcastle Krankheit kann selbst in kleinsten Geflügelhaltungen zur Gefahr für ganze Regionen werden. Mehr Informationen dazu im neuen Jahrbuch des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft.
Geflügeljahrbuch 2018, 416 Seiten, ISBN 978-3-8186-0193-5, Gedrucktes Buch 15,10 Euro, E-Paper 13,99 Euro inkl. MwSt., Buch nach Deutschland und E-Books versandkostenfrei, sonst zzgl. Versand. www.ulmer.de oder Tel. 0711/4507-0.