Gemeinsames Vorgehen in der EU
Bis etwa Mitte nächsten Jahres will die Europäische Kommission entschieden haben, welche Tierseuchen künftig noch auf EU-Ebene geregelt werden und welche Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen jeweils gelten sollen.
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Diesen Zeitplan skizzierte der stellvertretende Referatsleiter Tiergesundheit und Tierschutz in der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission (SANTE), Dr. Alf-Eckbert Füssel, bei der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter (ADT) Mitte Oktober. Die Kommission habe der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verschiedene Mandate für die Bewertung von insgesamt 29 Tierseuchen erteilt, um eine wissenschaftliche Basis für ihre Entscheidungen zu erhalten.
Die Kommission werde sich bei der Erarbeitung der entsprechenden delegierten Rechtsakte nicht nur auf die Gutachten der Behörde stützen, sondern in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auch andere, nicht von den EFSA-Mandaten abgedeckte Gesichtspunkte berücksichtigen. Dies gilt laut Füssel zum Beispiel für die Frage, ob die Seuche bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) gelistet ist. Dabei werde bei der Ausarbeitung eine Priorität auf die horizontalen Vorschriften gelegt, die für den innergemeinschaftlichen Handel beziehungsweise die Einfuhr in die EU besonders wichtig seien.