Keine Geflügelpest bei Zuchtgänsen
In einer kleinen Gänsefreilandhaltung (40 Tiere) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte waren in der vergangenen Woche virologisch niedrigpathogene aviäre Influenzaviren des Subtyps H5N2 durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen worden. Um den Bestand ist ein Sperrbezirk (1 km-Radius) eingerichtet worden.
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Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitteilte, handelte es sich um Pommerngänse (Rassegeflügel), die für Ausstellungen vorgesehen waren. Die Tiere sind bei einer Routineuntersuchung vor dem Versand zur Ausstellung untersucht worden. Die Tiere haben keine Klinik gezeigt und wurden nach dem Kenntnisstand des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) nicht gekeult.
Gemäß BMEL hat die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) telefonisch bestätigt, dass die Tiere nicht unter die OIE-Definition für Geflügel fallen. Somit dürfte es zu keinen Handelsrestriktionen kommen.