Freispruch für Stalleindringlinge
Das Landgericht Magdeburg hat drei Tierschützer freigesprochen, die 2013 in eine Schweinezuchtanlage in Sachsen-Anhalt eingebrochen waren. Möglicherweise wird die Staatsanwaltschaft Revision einlegen.
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Das Landgericht Magdeburg hat drei Tierschützer der Organisation Animal Rights Watch freigesprochen, die 2013 in eine Schweinezuchtanlage in Sachsen-Anhalt eingedrungen waren. Das Landgericht bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Haldensleben von 2016, gegen das die Staatsanwaltschaft Magdeburg Berufung eingelegt hatte.
Hausfriedensbruch ohne Konsequenzen
Die Richter des Amtsgerichts stellten damals zwar einen Hausfriedensbruch fest, wollten aber keine Strafe aussprechen, „da das Handeln der Angeklagten wegen Notstandes nach § 34 Strafgesetzbuch (StGB) gerechtfertigt gewesen ist“. Es habe Verstöße gegen die Tierschutznutztierverordnung gegeben, besonders, weil die Kastenstände zu klein gewesen seien. Bei vorherigen Kontrollen seien die Missstände nicht moniert worden, und eine Anzeige habe sich nach den Erfahrungen der Angeklagten nicht als erfolgversprechend erwiesen, so das Amtsgericht. Dieser Auffassung schloss sich laut Presseberichten der Vorsitzende Richter des Landgerichts, Ulf Majstrak, im Berufungsverfahren an.
Revision wahrscheinlich
Das Landgericht Magdeburg hat eine Revision beim Oberlandesgericht zugelassen. Joachim Renzikowski, Professor für Strafrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, hält laut MDR die Entscheidung des Gerichts für problematisch, weil dadurch das staatliche Gewaltmonopol ausgehöhlt werden könnte. Renzikowski geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Revision beantragen wird. Einen Notstand erkannte die Anklage nicht und verwies darauf, dass erst Monate nach Eindringen in den Stall Anzeige erstattet worden sei. Zudem habe die Aktion keine unmittelbare Auswirkung auf das Tierwohl gehabt, weil kein Tierarzt gerufen oder die Missstände sofort abgestellt worden seien.
Grundsatzentscheidungen erwartet
Kritisch nahm Bundesagrarminister Christian Schmidt das Urteil auf. „Bei allem Respekt vor den richterlichen Entscheidungen, Eigentum bleibt Eigentum und Hausfriedensbruch bleibt Hausfriedensbruch.“ Auf eine Revision im strittigen Fall hofft der Deutsche Bauernverband. Er erwartet überdies eine grundsätzliche Entscheidung von einem demnächst stattfindenden Verfahren am Oberlandesgericht Stuttgart, in dem ein Urteil des Landgerichts Heilbronn verhandelt wird, das einen Stalleinbruch eindeutig als Hausfriedensbruch beurteilt und geahndet hatte.