Tierwohlmaßnahmen können keine Gratisleistung sein
Dass Landwirte Tierwohlmaßnahmen nicht zum Nulltarif erbringen können, wurde auf der Mitgliederversammlung des Sächsischen Geflügelwirtschaftsverbandes einmal mehr deutlich gemacht.
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Mehr Tierwohl bringt automatisch höhere Preise? Leider nicht. Diese Erfahrung mussten die Legehennenhalter in Deutschland machen, denn ihr freiwilliger Verzicht auf das Schnabelkürzen werde vom Lebensmitteleinzelhandel (LEH) zwar geschätzt, aber nicht honoriert. Das hebt Christian Riedel, Vorsitzender des Sächsischen Geflügelwirtschaftsverbandes, in seinem Jahresbericht anlässlich der Mitgliederversammlung am 12. September 2017 in Deuben hervor.
Seit dem 1. Januar 2017 würden in der konventionellen Haltung nur noch Legehennen mit intaktem Schnabel eingestallt, doch der Handel scheine dies für eine Gratisleistung der Eiererzeuger zu halten. Und das, obwohl auch die Politik bezüglich der Honorierung begleitend habe tätig werden wollen.
„Wir müssen die Dinge selbst in die Hand nehmen, denn uns bringt niemand unaufgefordert etwas“, ergänzt Riedel. Deshalb betont Riedel nochmals in Richtung Politik und LEH: „Zusätzliche Tierwohlmaßnahmen sind keine kostenfreien Leistungen von uns Landwirten, sondern sie müssen über faire Erzeugerpreise honoriert werden.“
Parallel dazu müsse die Branche Öffentlichkeitsarbeit betreiben, beispielsweise mittels Einladungen an die Politiker, auf die Betriebe zu kommen, oder mit Hoffesten. „Wir müssen den Kunden zeigen, wie wir produzieren. Dadurch fördern wir das Verständnis für uns und unsere Anliegen.“ In diesem Zusammenhang lobt Riedel die starke Branchenkommunikation des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG).
Den ausführlichen Beitrag über den Sächsischen Geflügeltag und die Mitgliederversammlung des Sächsischen Geflügelwirtschaftsverbandes lesen Sie im DGS-Intern 39/2017.