Hähnchen nährstoffangepasst füttern
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Während in der Stoffstrombilanz die tatsächliche Zu- und Abfuhr der Nährstoffe für die Bilanz des Betriebes ausschlaggebend ist, wird in der Düngeverordnung der Nährstoffanfall nach Standardwerten berechnet. Es werden also Produktionsverfahren mit definierten Futtermengen, Zuwächsen und Stallumtrieben beschrieben. Es liegt in der Natur der Sache, dass solche Standardverfahren von der Ist-Situation eines Hähnchenmastbetriebes abweichen können. Die neue Düngeverordnung unterscheidet vier Mastverfahren in Abhängigkeit von der Mastdauer und zwei Fütterungsverfahren. Die Produktionsverfahren und die daraus resultierenden Nährstoffausscheidungen sind im DLG-Band 199 „Bilanzierung der Nährstoffausscheidungen landwirtschaftlicher Nutztiere“ (2014) beschrieben.
Für die Standard- und die N-/P-reduzierte Fütterung werden die in Tabelle 1 wiedergegebenen Nährstoffgehalte der Mischfuttermittel unterstellt (siehe pdf unten).
Nährstoffausscheidungen haben sich erhöht
Im Vergleich zu den bisher angewendeten Zahlen haben sich die Nährstoffausscheidungen trotz reduzierter Futterinhaltsstoffe und verbesserter biologischer Leistungen erhöht. Gründe sind einerseits der höhere Umtrieb pro Jahr und andererseits der geringere Protein- und Phosphorgehalt im Tierkörper. Letzteres ist das Resultat neuer Ganzkörperanalysen, die zu dem Ergebnis gekommen sind, dass weniger Stickstoff (N) und Phosphor (P) im Tier bleiben, als bisher angenommen. Während für die Schwermast bisher mit 2,35 kg Zuwachs/Tier in mehr als 40 Tagen kalkuliert wurde, werden jetzt 2,6 kg in ≥ 39 Tagen zugrunde gelegt. Statt 325 g N und 165 g P2O5 je Mastplatz und Jahr sieht der neue Nährstoffvergleich 413 g N und 208 g P2O5 vor (Tabelle 2, siehe pdf unten).
Die Ausscheidungswerte je Platz und Jahr wurden eins zu eins in die Düngeverordnung übernommen (Tabelle 3, pdf unten).
Nährstoffausscheidungen ohne Vorgriff berechnet
Bei den Werten für die Nährstoffausscheidungen ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die aktuellen Zahlen keinen Vorgriff beinhalten, da das Vorweggreifen eines Teiles der Herde nicht für alle Mastverfahren standardisiert werden kann. Folglich muss betriebsindividuell gerechnet werden, wenn ein Teil schlachtreifer Hähnchen vorzeitig ausgestallt wird. Hier eine Beispielrechnung: 23 % der Hähnchen werden am 34. Tag ausgestallt, der Rest am 40. Tag. Es wird Standardfutter eingesetzt. Der Nährstoffanfall je Tier im Verfahren „Mast 34 bis 38 Tage“ wird mit 23 % und derjenige im Verfahren „Mast ab 39 Tage“ mit 77 % gewichtet. Um den Nährstoffanfall je Platz und Jahr zu kalkulieren, wird mit dem Umtrieb/Jahr aus dem Verfahren „Mast ab 39 Tage“ multipliziert:
(51 g N/Tier x 23 % + 59 g N/Tier x 77 %) x 7 Umtriebe/Jahr
= 400 g N/Platz und Jahr
(25 g P2O5/Tier x 23 % + 30 g P2O5/Tier x 77 %) x 7 Umtriebe/Jahr
= 202 g P2O5 /Platz/Jahr
Fazit: Vorgriff reduziert Nährstoffanteil etwas
Durch die Berücksichtigung des Vorgriffs wird der Nährstoffanfall etwas reduziert, liegt aber nach wie vor über den alten Werten. Hähnchenmäster tun insbesondere auch im Hinblick auf die geplante Stoffstrombilanz-Verordnung gut daran, nährstoffangepasst zu füttern. Aktuelle Versuche zeigen, dass gerade in der Proteinversorgung noch erhebliche Reserven liegen.