H5N8 bei toten Schwänen festgestellt
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Alle drei Proben seien im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) positiv auf den hochansteckenden Erreger getestet worden, teilte das Landwirtschaftsministerium in Magdeburg am 25. August 2017 mit. In einer amtlichen Bekanntmachung hat der Landkreis die Einrichtung eines Sperrbezirkes mit einem Radius von 1 km und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 3 km rund um den Fundort angeordnet.
Laut Medienberichten sollen im Sperrbezirk neun Geflügelhalter mit 120 Tieren und im Beobachtungsgebiet 62 Halter mit 1 239 Stück Geflügel ansässig sein. In beiden Zonen gilt nun für Hühner, Puten, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse eine Stallpflicht. Zudem sind Geflügelausstellungen, -märkte und -schauen verboten. Im Sperrgebiet gilt zudem ein Verbringungsverbot.
Den zuvor letzten nachgewiesenen H5N8-Fall hatte es in Deutschland laut FLI im Mai 2017 gegeben.