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Positionspapier der Geflügelhalter

Kampfansage an die Vogelgrippe

Die Geflügelwirtschaft hat sich aufgrund des Vogelgrippegeschehens im Winter 2016/17 mit den daraus resultierenden Herausforderungen befasst und Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelbetriebe auf den Weg gebracht.

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Eine Schlussfolgerung des AI-Geschehens betrifft die Gänsehaltung. Hier hat das Aufstallungsgebot zu Problemen geführt.
Eine Schlussfolgerung des AI-Geschehens betrifft die Gänsehaltung. Hier hat das Aufstallungsgebot zu Problemen geführt.
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Ein entsprechendes Positionspapier des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hat ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke Ende Juni bei einem Erfahrungsaustausch zum Geflügelpestgeschehen 2016/17 vorgestellt, zu dem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen ausgewählten Expertenkreis nach Bonn eingeladen hatte. Dabei wurden das proaktive Engagement und die detaillierten, zukunftsweisenden Überlegungen der Geflügelwirtschaft von den Vertretern des Ministeriums und den weiteren Teilnehmern des Treffens als zielführend und sinnvoll gewürdigt.

Biosicherheitskonzepte wurden weiterentwickelt

Wie ernst die Geflügelwirtschaft das Thema Aviäre Influenza mit Blick auf die Vermeidung möglicher künftiger Seuchenzüge nimmt, zeigt neben der im Frühjahr gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erarbeiteten „Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest“ auch das von Ripke im BMEL vorgestellte weitreichende Positionspapier mit konkreten Maßnahmen zur weiteren Optimierung der kontinuierlich weiterentwickelten Biosicherheitskonzepte zur Vermeidung des Viruseintrags in die Geflügel­herden, u. a. mit Blick auf Einstreu-, Lüftungs- und Hygieneverfahren. Während des Expertenaustauschs betonte Prof. Dr. Franz J. Conraths als FLI-Vizepräsident erneut, dass die Vogelgrippe ihren Ursprung zweifelsfrei in der südostasiatischen Region habe und dass die Viren über die Wildvogelpopulation als natürliches Erregerreservoir nach Deutschland kämen.

Vermarktungsrecht muss angepasst werden

Neben der weiteren Optimierung der Biosicherheitsmaßnahmen thematisiert das ZDG-Positionspapier noch zusätzliche Schlussfolgerungen aus dem Vogelgrippegeschehen. Dazu zählen im Falle der Gänsehaltung notwendige Ausnahmen vom Aufstallungsgebot sowie die erforderlichen Anpassungen im Vermarktungsrecht – konkret die Änderungen der Vorgaben für die Vermarktung von Freilandeiern sowie eine alternative Kennzeichnung von Geflügelfleisch aus Restriktionszonen.