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Stoffstrombilanzverordnung

Vom Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 14. Juni 2017 die vom Bundesagrarministerium vorgelegte Stoffstrombilanzverordnung beschlossen.

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Die Verordnung regelt die Umsetzung der im novellierten Düngegesetz vorgeschriebenen stufenweisen Einführung einer betrieblichen Bilanzierung der Nährstoffströme. Die Grünen reagierten mit Kritik und kündigten Widerstand im Bundestag und Bundesrat an. Eine Zustimmung des Bundestages noch vor der Sommerpause gilt als sicher. Der Bundesrat wird sein Votum aller Voraussicht nach am 22. September abgeben.

Ab 2018 sind Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GVE) oder mehr als 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) bei einer Tierbesatzdichte von mehr als 2,5 GVE/ha zur Bilanzierung ihrer Nährstoffzu- und abfuhren an Stickstoff und Phosphat verpflichtet. Einbezogen sind zudem kleinere Tierhaltungen, die Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen, sowie Biogasanlagenbetreiber, die mit einem viehhaltenden Betrieb in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen. Ab 2023 müssen dann alle Betriebe mit über 20 ha LN oder mehr als 50 GVE jährlich eine Stoffstrombilanz erstellen.