Neustart für Geflügelhalter
Im Südwesten des deutschen Nachbarlandes dürfen die dort ansässigen Gänse- und Entenhalter ihre Bestände wieder aufbauen.
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Aufgrund der Geflügelpest im vergangenen Winter wurden die Wassergeflügelbestände stark dezimiert. Zudem war in mehreren Regionen ab dem 17. April dieses Jahres ein sechswöchiger Leerstand der Ställe zur Bekämpfung des Aviären Influenzavirus angeordnet worden.
Die Erlaubnis zur Wiederaufnahme der Produktion ab Ende Mai ist laut Angaben des Pariser Landwirtschaftsministeriums vom 29. Mai 2017 daran geknüpft, dass spezielle Hygienevorschriften und Kontrollmaßnahmen eingehalten werden.
In Frankreich gab es beim jüngsten Seuchenzug der Aviären Influenza insgesamt 485 Ausbrüche in Nutzgeflügelbeständen, die meisten davon im Südwesten des Landes. Um zukünftigen Produktionseinbrüchen infolge der Geflügelpest vorzubeugen, wurden in einer ministeriellen Verordnung vom 31. März 2017 veterinärhygienische Bedingungen für die Wiederaufstallung vereinbart, die ein Jahr gültig sind.