Aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen
Bei der Vortragsveranstaltung im Rahmen der Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbandes Mecklenburg-Vorpommern am 16. Mai 2017 wurde u.a. das bislang ungekannte Ausmaß der Vogelgrippe in den vergangenen Monaten thematisiert.
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Dass Sie als Geflügelhalter mit unseren Entscheidungen in den vergangenen Monaten nicht immer zufrieden waren, ist uns sehr wohl bewusst.“ Das gibt der Staatssekretär für Landwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Jürgen Buchwald, in seinem Grußwort an die Mitglieder des Geflügelwirtschaftsverbandes unumwunden zu. Damit spricht er das lang anhaltende Seuchengeschehen durch die Aviäre Influenza in den vergangenen Monaten an und weist darauf hin, dass die Regierung daraus Konsequenzen gezogen hat. „Es ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegründet worden. So wollen wir die Erkenntnisse, die wir durch die Herausforderungen der vergangenen Monate gewonnen haben, bestmöglich nutzen und daraus Maßnahmen für die Zukunft ableiten.“
Einige allgemeine Punkte zur Aviären Influenza (AI) sowie zu der Herkunft des Virus und seinen Verbreitungswegen führt Dr. Eva-Maria Näser, Referatsleiterin für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), auf der anschließenden Vortragsveranstaltung aus. Sie verdeutlicht, dass das Seuchengeschehen im vergangenen Winter das bisher schwerwiegendste seit Beginn der Aufzeichnungen gewesen ist. „Zugvögel sind nach wie vor die wahrscheinlichste Eintragsursache des Virus nach Deutschland“, berichtet die Tierärztin.
Als Ursache für die vermehrten Vogelgrippeausbrüche in Putenbetrieben sieht Näser das häufige Öffnen der Ställe zum Nachstreuen bzw. Vorfangen der Tiere an. Allgemeine Risikofaktoren für die Einschleppung des Virus in Geflügelbestände seien vor allem Lücken in der Biosicherheit der Betriebe, wie beispielsweise kontaminiertes Schuhwerk. „Um den Geflügelhaltern eine Hilfe an die Hand geben zu können, haben wir als ZDG gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Biosicherheitscheckliste erarbeitet. Diese soll in den Betrieben zur Überprüfung aller notwendigen Maßnahmen dienen, die zu einem lückenlosen und gut funktionierenden Biosicherheitskonzept gehören“, erläutert Näser.
Vermarktungsnormen überarbeiten
Auch für die Halter von Freilandlegehennen wird derzeit nach Lösungen gesucht, damit sie auch bei einer Aufstallpflicht von mehr als zwölf Wochen ihre Eier noch als Freilandware verkaufen dürfen. Dafür sollen die Vermarktungsnormen für Eier generell überarbeitet werden. Näser ergänzt: „Außerdem muss es zukünftig eine Ausnahmeregelung für Weidegänse geben – auch dann, wenn die Aufstallpflicht gilt. Denn das Problem, das sich nach dem Aufstallen der Gänse ergibt, ist ganz einfach zu erklären. Man nimmt den Haltern damit die Existenzgrundlage und macht so eine wirtschaftliche Gänsemast unmöglich.“
Den ausführlichen Bericht über die Vortragsveranstaltung lesen Sie auf den Seiten 4 bis 5 im DGS-Intern 23/2017.