Das Eindringen in Ställe ist strafbar!
Die Entscheidung steht fest: Das Eindringen von Aktivisten in Ställe zur Beschaffung von Videoaufnahmen ist ein strafbarer Hausfriedensbruch.
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Dieser Fall hat erneut für Schlagzeilen gesorgt: In der Nacht zum 11. Mai 2015 waren Tierrechtsaktivisten in einen Putenstall in der Region Schwäbisch Hall eingedrungen, um Videomaterial aus der Putenhaltung zu beschaffen. Nachdem der durch den aktivierten Bewegungsmelder alarmierte Putenhalter die Täter stellen konnte, kam es zu einer Rangelei. Kurz darauf verfolgte der Hauptangeklagte den Landwirt bis zu dessen Wohnhaus und setzte Reizgas gegen ihn ein, als dieser versuchte, den Tierrechtsaktivisten am Betreten des Wohnhauses zu hindern, in dem er mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern wohnt.
Landgericht bestätigt Urteil und erhöht das Strafmaß
Im Mai 2017 wurde Medienberichten zufolge für den Hauptangeklagten in zweiter Instanz die Strafe wegen Hausfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung auf sieben Monate und zwei Wochen Haft auf Bewährung erhöht. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Schwäbisch Hall den Haupttäter bereits im April 2016 wegen Hausfriedensbruch in zwei Fällen, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen auf Bewährung sowie zu einer Geldauflage in Höhe von 3 000 Euro verurteilt. Seine Helfer wurden ebenfalls zu Geldzahlungen verurteilt.
Ob der Fall in Revision geht, ist noch offen
Während der Staatsanwaltschaft das Urteil in der ersten Instanz zu milde war, forderten die Angeklagten Freispruch. Deswegen hat sich die Heilbronner Strafkammer erneut mit dem Fall befasst. Offen ist, ob der Fall noch durch weitere Instanzen geht. Ein Verurteilter soll laut Medienberichten von einer Tierschutzstiftung unterstützt werden, die eine höchstrichterliche Klärung anstrebt und auf ein Recht auf „Nothilfe für Tiere“ pocht.