Indoormaßnahmen haben großes Potenzial
Drei brisante Themen prägten die Vortragstagung, die im Rahmen der Mitgliederversammlung des BVH am 10. Mai 2017 in Dünsen stattfand: Aviäre Influenza (AI), die Novelle der TA Luft und Möglichkeiten der Emissionsminderung im Stall.
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„Wildvögel, vor allem Wasservögel, sind ein Reservoir für niedrigpathogene aviäre Influenzaviren. Die Viren werden von diesen mit dem Kot ausgeschieden und könnten so auf Nutzgeflügel übertragen werden.“ Das erklärt Dr. Anja Globig vom Institut für Epidemiologie des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems und ergänzt, dass geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAI) der Subtypen H5 und H7 bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome auslösen. „Diese Viren können jedoch spontan zu hochpathogenen aviären Influenzaviren mutieren“, führt Globig weiter aus, bevor sie auf die hochpathogene AI-Virusvariante H5N8 eingeht, die bereits 2014/2015 vereinzelt bei gesund erscheinenden Wildvögeln gefunden worden sei.
AI: Verbreitung kann nachvollzogen werden
Genetische Analysen der 2016/2017 zirkulierenden Erreger würden auf eine Ähnlichkeit zu H5N8-Viren hinweisen, die bereits im Sommer 2016 in Südrussland beschrieben worden seien. Klare genetische Unterschiede würden diese Viren hingegen zu den H5N8-Viren aufweisen, die 2014/2015 in Europa aufgetreten seien. Daher handele es sich um einen neuen Eintrag, der offensichtlich wie 2014 durch Wildvögel über Russland erfolgt sei. „Das Virus ist in Etappen nach Europa gekommen, sehr wahrscheinlich über Wildvögel. Auf den Etappen haben sich weitere Gene eingeschlichen und in den Wildvögeln haben Rekombinationen stattgefunden“, bringt Globig die Ergebnisse der genetischen Analysen auf den Punkt.
TA-Luft-Novelle: Folgenabschätzung erforderlich
Vom Novellierungsprozess der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft, kurz TA Luft, ist die landwirtschaftliche Tierhaltung aufgrund zahlreicher Verschärfungen massiv betroffen. Das zeigen die Ausführungen von Prof. Eberhard Hartung. Er ist Direktor des Instituts für Verfahrenstechnik an der Christian-Albrechts-Universität Kiel und Präsident des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL). Als Gründe, warum die Nutztierhaltung im Fokus der Politik und damit auch der TA Luft stehe, nannte Hartung u. a. die in einzelnen Regionen hohe Viehdichte, die verminderte Akzeptanz in der Gesellschaft – Stichwort Massentierhaltung – sowie das drohende Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (= NEC-Richtlinie).
Im Entwurf der TA Luft werde, so Hartung, die Abluftreinigung als wirksame Maßnahme und Stand der Technik favorisiert. „Die Abluftreinigung ist jedoch nur in der Schweinehaltung und bei neuen Ställen mit Zwangslüftung einsetzbar. Zielkonflikte mit Tierwohlmaßnahmen sind daher vorprogrammiert.“ Außerdem dürfte eine Nachrüstung in den meisten Fällen zu aufwendig und unverhältnismäßig sein. Außerdem plädiert er dafür, die Auswirkungen der Bestimmungen der TA Luft einzeln und im Zusammenspiel mit anderen Gesetzen und Verordnungen, beispielsweise mit der Tierschutz-Nutztierhaltungs- und mit der Düngeverordnung, zu beurteilen, um die regionale Erzeugung nicht zu gefährden.
Die ausführlichen Berichte über die BVH-Mitgliederversammlung sowie die zugehörige Vortragsveranstaltung lesen Sie im DGS-Magazin 22/2017, Seite 5 und 54 bis 55.