TA Luft bringt Unsicherheit
Erhebliche Auswirkungen auf die Tierhaltung in Deutschland erwarten die Umweltminister der Länder von der Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft).
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Bei ihrer Konferenz am 5. Mai 2017 in Bad Saarow forderten die Umweltminister, gegenläufigen Effekten von Umweltschutzvorgaben und Tierwohlanforderungen in der Novelle ausreichend Rechnung zu tragen. „Die TA-Luft kann nur zur Rechtssicherheit von Genehmigungsverfahren beitragen, wenn sie in Bezug auf die Schutzgüter klare Verfahrensvorgaben zur Messung und Bewertung von Emissionen und Immissionen enthält“, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Dr. Till Backhaus, auf dessen Initiative der Beschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) zurückgeht. Der Bund müsse in der TA Luft Eckwerte für die Durchführung von Verträglichkeitsprüfungen nach der FFH-Richtlinie verankern, um das Bundesimmissionsschutzgesetz in der TA-Luft einheitlich umzusetzen, betonte Backhaus. Im ursprünglichen Entwurf der geänderten Vorschrift war ein Schwellenwert von 0,3 kg Stickstoff/ha/Jahr vorgesehen, oberhalb dessen eine Prüfung hätte vorgenommen werden müssen. Im Anhörungsverfahren wurde diese „Irrelevanzschwelle“ gestrichen.
ZDG: EU-Vorgaben umsetzen!
In seiner bis heute gültigen Stellungnahme vom September 2016 fordert der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (TDG), die EU-Vorgaben ohne Verschärfungen in nationales Recht umzusetzen. Betroffenen Betrieben werde mit dem Entwurf jegliche Entwicklungsperspektive genommen, die Umsetzung tierwohlfördernder Maßnahmen sei damit unmöglich. Der ZDG bezeichnet es überdies als fragwürdig, die Tierhaltung über eine ingenieurtechnische Anleitung abzubilden. Und Emissionsfaktoren für die Tierhaltung nur an bestimmten Techniken festzumachen, sei falsch, da hier das Management eine entscheidende Rolle spiele. Vor allem könne die Umsetzung der BVT-Merkblätter nur EU-einheitlich erfolgen. Dafür müsse die Praxiseignung und die Verfügbarkeit der angeführten Techniken belegt sein, so der ZDG. Das emissionsmindernde Potenzial ihrer Techniken müssten die Hersteller nachweisen.
Nach Auffassung des ZDG ist die Abluftreinigung in der Geflügelhaltung auch noch nicht Stand der Technik. Die Geflügelwirtschaft konzentriert sich deswegen auf emissionsmindernde Indoormaßnahmen im Stall (DGS-Magazin 1/2017, Seite 54). Überdies sei die Festschreibung von Orientierungswerten für Bioaerosole in der TA-Luft nicht zu rechtfertigen, da die Erkenntnisse zu deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit unzureichend seien. Kürzlich hatten auch der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Bauernverband und der Zentralverband des deutschen Handwerks die Überarbeitung des TA-Luft-Entwurfs gefordert.