Intensivtierhaltungsgesetz vorerst vom Tisch
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, noch in dieser Legislaturperiode die Privilegierung für landwirtschaftliche Stallbauten im Außenbereich einzuschränken.
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In einem Schreiben hat Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks ihren Amtskollegen vom Landwirtschaftsressort (BMEL), Christian Schmidt, dafür verantwortlich gemacht, dass beide Ministerien kein Einvernehmen über den von ihr vorgelegten Entwurf für ein „Intensivtierhaltungsgesetz“ erzielt haben. Die Staatssekretäre vom Bundesumwelt- und vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Jochen Flasbarth und Dr. Hermann Onko Aeikens, hatten sich nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen können.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium verteidigte seine ablehnende Haltung zu dem Gesetzesvorschlag. „Eine Streichung der bauplanungsrechtlichen Privilegierung im Außenbereich würde die Motivation der Tierhalter schwächen, in neue Stallanlagen mit verbesserten Tierwohlparametern zu investieren“, erklärte der Sprecher des Agrarressorts, Jens Urban. Schmidt hatte überdies wiederholt betont, dass zunächst die Auswirkungen der letzten Novelle abgewartet werden müssten, bevor über weitergehende Regelungen entschieden werden könne.
Vorwurf: Blockadehaltung des Agrarressorts
Hendricks wirft dem Agrarressort eine Blockadehaltung vor. Die Ministerin warnt in dem Schreiben erneut vor einer zunehmenden Intensivierung der Landwirtschaft. Der Trend zu immer größeren Tierhaltungsanlagen könnte sich nachteilig auf die Gewässer-, Luft- und Bodenqualität sowie auf den Klimaschutz auswirken. Darüber hinaus sei die Ansiedlung von Großställen im Außenbereich mit städtebaulichen Herausforderungen verbunden. Ein „Intensivtierhaltungsgesetz“ hätte der SPD-Politikerin zufolge letztlich dazu beitragen können, die Akzeptanz der Tierhaltung zu stärken. Auf scharfe Kritik stieß die Haltung des Landwirtschaftsministeriums ebenfalls bei den Grünen und bei Umweltverbänden.
Der Gesetzentwurf des Umweltressorts sah vor, mit einer Änderung des Baugesetzbuchs Ställe ab einer bestimmten Größe aus der bauplanungsrechtlichen Privilegierung herauszunehmen. Zulässig wären größere Stallbauten dann nur noch auf Basis eines Bebauungsplans der Gemeinde. Seit der letzten Gesetzesnovelle von 2013 fallen bereits gewerbliche Tierhaltungsanlagen oberhalb bestimmter Schwellenwerte aus der Privilegierung heraus.
Praxisvertreter befürchten, dass mit einem restriktiveren Bauplanungsrecht die Investitionstätigkeit der Landwirtschaft massiv beeinträchtigt wird. Auch Urban bekräftigte, dass ein solches Gesetz den Strukturwandel in der Landwirtschaft beschleunigen würde.