Hauk präsentiert Fünf-Punkte-Plan zur Vogelgrippe
Das Land will sich dafür einsetzen, die EU-Vorschriften für die Eiervermarktung an die Erfordernisse der Tierseuchenbekämpfung und der betrieblichen Planungssicherheit anzupassen.
- Veröffentlicht am
Die Stallpflicht für Geflügel wurde in Baden-Württemberg am 21. April 2017 landesweit aufgehoben. Gleichzeitig legte Landwirtschaftsminister Peter Hauk einen Fünf-Punkte-Plan zur Vorbereitung auf künftige Vogelgrippeausbrüche vor.
Das Land will sich in Berlin und Brüssel u. a. dafür einsetzen, die EU-Vorschriften für die Eiervermarktung an die Erfordernisse der Tierseuchenbekämpfung und der betrieblichen Planungssicherheit anzupassen. Zu überarbeiten seien die Regelungen zur Zwölf-Wochen-Frist für Freilandeier. Nötig seien praktikable Lösungen und kein starres Festklammern an Wochen und Tagen. Die Regelungen müssten überdies für die Verbraucher transparent sein.
Biosicherheitskonzepte überarbeiten
Zudem sollten die Konzepte zur Biosicherheit überarbeitet werden. Die Veterinärverwaltung und die Task Force Tierseuchenbekämpfung des Landes seien dabei, Biosicherheitsmaßnahmen vor allem in größeren Putenhaltungen zu prüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Hauk schlägt außerdem vor, die Task Force Tierseuchenbekämpfung auch für die Beratung vor Ort und die Überwachung besonders gefährdeter Tierbestände einzusetzen.
Überdies soll das Wildvogelmonitoring verstärkt fortgesetzt werden. Schließlich sollen die Vorgaben für die Aufstallung in Kleinst- und Rassegeflügelhaltungen verbessert werden. Dazu werde eine Arbeitsgruppe Leitlinien zur Einrichtung von Schutzvorrichtungen in den Ausläufen aufstellen.