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Mehr Bürokratie statt mehr Tierschutz

Niedersachsen beschließt Verbandsklagerecht

Durch die Möglichkeit des Verbandsklagerechts würden den Tierhaltern jedoch Entwicklungsmöglichkeiten genommen, kritisiert der NGW.

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Der Landtag in Hannover hat am 5. April 2017 das Gesetz über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen mit den Stimmen von SPD und Grünen verabschiedet. CDU und FDP lehnten es ab. Anerkannte Tierschutzverbände erhalten damit das Recht, gegen Missstände in Tierhaltungen, Tierheimen und -handlungen sowie bei  Tierversuchen  gerichtlich vorzugehen. Bevor Genehmigungen für Stallanlagen erteilt werden, dürfen die Organisationen zudem Einsicht in tierschutzrelevante Gutachten nehmen und eine Stellungnahme abgeben. Diese Möglichkeiten gelten nicht für Ställe  mit bis zu 450 m³ Bruttorauminhalt.

Voraussetzung für die Anerkennung einer Tierschutzorganisation ist u.a., dass sie ihren Sitz in Niedersachsen hat und mindestens fünf Jahre tätig ist. Auch Landesverbände bundesweiter Tierschutzorganisationen können anerkannt werden. Der Landesverband der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW) hat das Verbandsklagerecht scharf kritisiert. Bauvorhaben für die Tierhaltung würden damit weiter erschwert. „Für mehr Tierwohl benötigen wir aber mehr neue Ställe mit moderner Technik“, erklärt Friedrich-Otto Ripke, Vorsitzender des NGW und Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Zudem stelle das Gesetz die Funktion der Genehmigungsbehörden infrage und Verfahren würden zeitlich verzögert. „Die Kosten fallen bei den Behörden und  Antragstellern an. Dadurch werden auch Steuergelder verschwendet“, so Ripke. Tierschutzorganisationen erhielten damit eine Position, die einer Aufsichtsbehörde gleichkomme. Nicht erkennbar sei überdies der Sinn der Ausnahme von Ställen bis 450 m³ Bruttorauminhalt. „Es ist kaum ein Vorhaben denkbar, bei dem die Tierhaltung zu Erwerbszwecken in einem Gebäude dieser geringen Größe durchgeführt werden kann. Es handelt es sich um keine echte Ausnahme“, bemängelt Ripke. Und mit der Anerkennung überregional tätiger Tierschutzorganisationen werde auch „Organisationen die Tür geöffnet, die in der Vergangenheit durch Stalleinbrüche Rechtsbruch begangen haben“, zeigt sich Ripke besorgt. Die öffentliche Diffamierung von Tierhaltern sei nicht ausgeschlossen.

Überdies werde die bundesweite Einheitlichkeit des Rechtsschutzes durch die Alleingänge einzelner Bundesländer aufgebrochen. Das verkompliziere das Rechtssystem und schaffe Wettbewerbsverzerrungen. Das Verbandsklagerecht verbessere auch den Tierschutz nicht, da die Vorgaben für die Tierhaltung über die bestehenden Rechtssetzungen bereits geregelt seien. Laut Agrarminister Christian Meyer werde mit dem Gesetz eine Rechtslücke geschlossen.