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Verbandsklagerecht

Peta bleibt außen vor

Die Tierschutzorganisation Peta bleibt in Baden-Württemberg vom Verbandsklagerecht ausgenommen.

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Das Landwirtschaftsministerium hatte anerkannten Tierschutzorganisationen 2016 die Möglichkeit eingeräumt, an tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren im Land mitzuwirken und Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Da Peta aus Sicht des Ressorts nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, wurde der Verband nicht dafür anerkannt und reichte daraufhin Klage ein. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht wies diese Ende März 2017 mit der Begründung ab, dass Peta nicht jedem eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermögliche. Die Organisation habe in Baden-Württemberg nur drei ordentliche Mitglieder mit vollem Stimmrecht, und bundesweit seien es neun.

In einer Durchführungsverordnung hatte der Stuttgarter Landtag die Kriterien für die Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht so konkretisiert, dass nur „landesweit tätige und demokratisch strukturierte Organisationen anerkannt werden, die jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermöglichen“. Darüber hinaus müssten sie jahrelange Erfahrung im Tierschutz nachweisen und verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen können. Das Ministerium begrüßte die Entscheidung. Damit sei nun „eindeutig klargestellt“, dass Peta die Anerkennungsvoraussetzungen nicht erfülle.