Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein

Stallpflicht größtenteils aufgehoben

Mit wenigen Einschränkungen wurde nun auch in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein die Stallpflicht für Freilandgeflügel aufgehoben.

Veröffentlicht am
Artikel teilen:

Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert sagte dazu: „In den vergangenen 14 Tagen gab es in Sachsen-Anhalt keine Geflügelpestfälle. Zwar wurde am 4. April der Verdacht bei einem Mäusebussard im Landkreis Saalekreis festgestellt, aber das milde Klima sowie der abklingende Vogelzug lassen es jetzt zu, dass wir die Stallpflicht aufheben.“ Nun gilt die Stallpflicht nur noch in Restriktionszonen, die aufgrund der Feststellung von Geflügelpest eingerichtet werden müssen.

Auch in Schleswig-Holstein gilt ab sofort: die Kreise und kreisfreien Städte müssen nur noch in bestimmten Risikokulissen, Restriktionsgebieten sowie unter bestimmten Bedingungen in geflügeldichten Gebieten die Aufstallung verfügen. Dies teilte das Landwirtschaftsministerium am 5. April 2017 mit.

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck gab an, dass „auch das Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor hat seine Risikoeinschätzung am 31. März 2017 geändert hat. Es bewertet das Risiko für Gebiete, in denen es längere Zeit keine Nachweise von Geflügelpest in der Wildvogelpopulation gab und in denen keine Wasservogelansammlungen beobachtet werden, erstmals als gering. Es ist nun angemessen,
den nächsten Schritt zu gehen und den Tieren von vielen Halterinnen und Haltern wieder
freien Auslauf zu gönnen.“

Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin befolgen

Sowohl Ministerin Dalbert als auch Minister Habeck wiesen aber deutlich darauf hin, dass trotz der Aufhebung der Stallpflicht weiterhin alle Geflügelhalter zu größter Sorgfalt bei der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen seien.