Mehrere Bundesländer lockern die Stallpflicht
Erleichterungen für die Freilandgeflügelhalter haben neben NRW vor allem die südlichen und östlichen Bundesländer angekündigt. Keine Entwarnung gibt es für Niedersachsen.
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Mehrere Bundesländer haben die Stallpflicht für Geflügel zum Schutz vor hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI) gelockert oder weitgehend aufgehoben. In Bayern gilt seit dem 16. März 2017 nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallpflicht bei neuen AI-Nachweisen. Bis auf weiteres sind auch wieder Ausstellungen und Märkte für Geflügel möglich. Grund für die Lockerung sei das rückläufige Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln, sagte Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf.
In Baden-Württemberg gab Landwirtschaftsminister Peter Hauk ebenfalls vorsichtige Entwarnung. Bisher sei kein Nutzgeflügelbestand von HPAI betroffen gewesen, den letzten Nachweis bei einem Wildvogel habe es am 22. Februar gegeben. Das erlaube eine weitere Lockerung der Stallpflicht. Nur im 500-m-Bereich um große Gewässer sowie in den Landkreisen Alb-Donau und Sigmaringen müsse das Geflügel noch bis 20. April im Stall bleiben, im Gebiet der Stadt Ulm bis zum 24. März.
Nordrhein-Westfalen hat die Landesvorgaben für die Aufstallung von Geflügel auch aufgehoben. Die Entscheidung, ob das Geflügel weiter im Stall bleiben muss, liegt nun auf Kreisebene.
In Mecklenburg-Vorpommern endete die Stallpflicht in weiten Landesteilen am 18. März 2017. Seit dem 3. März sei kein Vogelgrippefall mehr in Geflügelbeständen aufgetreten; seit dem 9. März auch nicht bei Wildvögeln, berichtete Agrarminister Dr. Till Backhaus, der mit den Landkreisen eine risikobasierte Aufstallpflicht vereinbart hat. Weiter in den Ställen bleiben muss das Geflügel in Gebieten an großen Wasserläufen, Seen und der Küste.
Backhaus mahnte dennoch zur Vorsicht. Der Vogelzug sei noch nicht vorüber.
Sachsen-Anhalt hob die Stallpflicht ebenfalls auf. Es gelte allerdings weiterhin ein Aufstallungsgebot in Risiko- und Restriktionsgebieten, teilte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert mit. Die Entscheidung, ob Geflügel eingesperrt bleibe oder nicht, liege jetzt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, so die Ministerin.
Laut Medienberichten gibt es ebenfalls in Thüringen und Sachsen Lockerung der landesweiten Stallpflicht. In Thüringen soll das Geflügel nur noch in besonders gefährdeten Landkreisen sowie in Beobachtungs- und Sperrgebieten im Stall bleiben. Sachsen hebt die landesweite Stallpflicht bis auf bestehende Sperr- und Beobachtungsgebiete auf. In Brandenburg wollte man über die Lockerung der Vorsichtsmaßnahmen nach Redaktionsschluss am 21. März entscheiden.
Noch keine Entwarnung hat Schleswig-Holstein gegeben, da der HPAI-Virus bei 16 Wildvögeln seit Märzbeginn festgestellt wurde. Derzeitiger „Hotspot“ der klassischen Geflügelpest im Bundesgebiet ist aber der niedersächsische Landkreis Cloppenburg.