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AI: Bei Biosicherheit nicht nachlassen

Die Gefahr bleibt hoch

Das FLI, Bundes­forschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems, warnt aufgrund der weiterhin hohen Fallzahlen bei Wildgeflügel vor einer nach wie vor hohen Viruslast in der Umwelt.

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DGS: Mit steigenden Temperaturen soll eigentlich die Gefahr des Eintrags Aviärer Influenza­viren in Geflügelbestände abnehmen. Wie sieht es in diesem Jahr aus?

Elke Reinking: Steigende Temperaturen bedeuten nicht zwingend ein geringeres Eintragsrisiko für Viren der Aviären Influenza (AI) in Geflügelbestände. Es gab in Deutschland auch schon im Sommer AI-Ausbrüche – z. B. durch das AI-Virus H5N1 im Jahr 2007.
Angesichts der weiterhin hohen Fallzahlen bei Wildvögeln ist in diesem Jahr von einer hohen Viruslast in der Umwelt auszugehen, die nach wie vor zu Einschleppungen in Geflügelhaltungen führen könnte. Ein Abklingen der Fälle ist derzeit nicht in Sicht. Ob hier steigende Temperaturen einen abmildernden Einfluss haben werden, kann momentan nicht eingeschätzt werden. Daher müssen wir weiter von einem hohen Eintragungsrisiko in Geflügelbestände ausgehen.

Können Sie einen kurzen Überblick über die Ausbrüche bei gehaltenem
Geflügel und bei Wildvögeln geben?

In Deutschland kam es bisher in rund 60 Geflügelhaltungen und 15 Tierparks zu Ausbrüchen. Bei Wildvögeln wurden annähernd 900 Fälle festgestellt. Fast alle Haltungen befinden sich in Gebieten, in denen vermehrt tote positiv getestete Wildvögel gefunden wurden. In den betroffenen Tierparks kam es meist zu Infektionen von gehaltenen Wasservögeln, die direkten Kontakt zu wilden Wasservögeln haben konnten. Für die meisten Geflügelhaltungen ist ein Eintrag über kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände, Einstreu) die wahrscheinlichste Infektionsquelle. Das Risiko eines Eintrags über zugekauftes Geflügel, Futter und Tränkwasser war bei allen Ausbrüchen, die unter Mitwirkung des FLI epidemiologisch untersucht wurden, vernachlässigbar. In drei Fällen ist allerdings von einer Verschleppung von einer Haltung in eine weitere bzw. an andere Standorte derselben Haltung auszugehen.

Welche Empfehlungen gibt das FLI an die Geflügelhalter?

Oberste Priorität hat die Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände vor einer Infektion. Dazu gehört u. a. die Aufstallung von Geflügel, die zur Minimierung direkter und indirekter Kontakte zwischen infizierten Wildvögeln und Nutzgeflügel beiträgt. Berücksichtigt werden müssen vor allem indirekte Eintragungswege, z. B. über durch Wildvogelkot verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schubkarren, Fahrzeuge usw.), Schuhwerk und Stallkleidung. Grundsätzlich gilt auch, Futter und Tränkwasser vor einer Kontamination zu schützen. Alle möglichen Eintrittspforten sind zu schließen und geeignete Desinfektionsmaßnahmen vorzusehen.

Das Verschleppen von Infektionen zwischen Geflügelhaltungen ist zu vermeiden. Hierbei ist insbesondere die konsequente Reinigung und Desinfektion von Geräten und Fahrzeugen wichtig. Es sollte auch vermieden werden, dass Geflügel zwischen Betrieben hin- und hertransportiert wird oder dass Gruppen neu zusammengestellt werden („Vorgriff“). Grundsätzlich sollte der Personenverkehr in den Ställen auf das unerlässliche Minimum beschränkt werden. Vor dem Betreten der Ställe ist eine betriebseigene Schutzkleidung anzulegen, die beim Verlassen im Bestand bleibt und dort gewaschen wird. Alternativ kann auch Einmalschutzkleidung verwendet werden, die nach Gebrauch sicher zu entsorgen ist. Ideal ist es, wenn Personen, die eine Geflügelhaltung betreten, mindestens drei Tage lang keinen anderen Betrieb aufsuchen, der Geflügel hält.

Wir danken Ihnen für dieses Gespräch!

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