EU-Kommission gegen Verlängerung der Zwölfwochenfrist
Die Europäische Kommission sieht keine Notwendigkeit, die zwölfwöchige Ausnahmegenehmigungsfrist für die Etikettierung von Freilandeiern bei angeordneter Stallpflicht zu verlängern.
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Bekanntlich verlieren Freilandeierproduzenten, die aufgrund der Geflügelpest ihre Tiere aufstallen müssen, nach zwölf Wochen Stallhaltung für ihre Ware den Status „Freilandeier“ und müssen diese als Bodenhaltungseier vermarkten. Daher haben alle Fraktionen im Landwirtschaftsausschuss EU-Agrarkommissar Phil Hogan aufgefordert, diese Frist zu verlängern. Nun hat Hogan in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament, Czesław Adam Siekierski, mitgeteilt, dass die EU-Kommission keine Ausweitung der Zwölfwochenfrist plant.
EU-kofinanzierte Hilfsmaßnahmen sind möglich
Der Agrarkommissar betonte in den Schreiben, dass er sich der finanziellen Herausforderungen der Stallpflicht für die Freilandeierproduzenten bewusst sei. Wichtig sei jedoch auch, die Standards des Verbraucherschutzes aufrechtzuerhalten. Würden diese durch eine Verlängerung in Frage gestellt, bestünde die Gefahr, dass die Freilandproduktion insgesamt an Glaubwürdigkeit verliere, gab Hogan zu bedenken und wies darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die betroffenen Geflügelhalter über EU-kofinanzierte Hilfsmaßnahmen unterstützen könnten.
Freilandbetriebe geraten unverschuldet in Not
Der Europaabgeordnete Martin Häusling von den Grünen kritisierte die Haltung des Agrarkommissars. Alle Fraktionen im Landwirtschaftsausschuss hätten Hogan aufgefordert, mittels eines delegierten Rechtsaktes die Frist für die unverschuldet in Not geratenen Betriebe zu verlängern. Das berichtete Häusling gegenüber dem Pressedienst Agra Europe.
Auch Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner setzte sich in einem Schreiben an Phil Hogan für eine Fristverlängerung ein und wies darin auf die mit der langen Stallpflicht verbundenen „enormen wirtschaftlichen Einbußen“ hin. Weil die Betriebe unverschuldet in diese Situation geraten seien, müsse die Zwölfwochenfrist verlängert werden, forderte Brunner. Sollte das abgelehnt werden, halte er eine finanzielle Unterstützung der betroffenen Betriebe seitens der EU für unerlässlich.