Stallpflicht gelockert
In diesen Bundesländern wurde die Stallpflicht für Geflügel gelockert.
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Medienberichten zufolge soll in Niedersachsen die Stallpflicht ab dem 15. Februar nur noch in Landkreisen mit hoher Geflügeldichte von über 1.000 Tieren je km2 oder hohem Wildvogel-Risiko bestehen bleiben.
Auch in Hessen scheint sich die Lage etwas zu entspannen, zumindest wurde per Erlass am 9. Februar die landesweite Stallpflicht für 15 der insgesamt 26 Landkreise und kreisfreien Städte aufgehoben. „Eine neue Risikoeinschätzung hat uns nun veranlasst, die Aufstallungspflicht zu lockern“, erklärte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz. Fortan gilt die Stallpflicht nur noch in Kreisen mit hoher Geflügeldichte sowie in ornithologischen Risikogebieten.
Die aktuelle „Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAI in Deutschland“ des Friedrich-Loeffler-Instituts wurde am 13. Februar 2017 veröffentlicht und steht unter www.fli.de zum Download bereit. Eingegangen wird dort u.a. auf symptomlos infizierte Wildvögel und solche, die sich in der Inkubationszeit befinden.