Bundesverwaltungsgericht lässt Revisionen zu
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster, nachdem das Töten männlicher Küken nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt, kommt jetzt doch auf den Prüfstand.
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Mit Urteilen vom 30. Januar 2015 hatte das Verwaltungsgericht Minden die Ordnungsverfügungen, mit denen zwei Brütereien in Nordrhein-Westfalen das Töten männlicher Eintagsküken verboten wurde, für rechtswidrig erklärt.
In zweiter Instanz hatte dann das OVG Münster am 20. Mai 2016 entschieden, dass das Töten männlicher Eintagsküken in Brütereien nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoße.
Gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht hatten die beiden vor dem OVG gescheiterten Landkreise Paderborn und Gütersloh Mitte Juli 2016 Beschwerde eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat nun die Revisionen gegen die Urteile des OVG Münster zugelassen.