Aufstallung bleibt wirksamste Präventionsmaßnahme
Wissenschaftlich besteht kein Zweifel daran, dass Wildvögel über ihren Vogelzug auf der Nordroute in Deutschland und Niedersachsen das aggressive Vogelgrippe-Virus H5N8 verbreiten.
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Der Vogelzug dauert an und damit auch das hohe Gefährdungs- und Infektionsrisiko. Die breite Aufstallung von Hobby-, Kleintier- und großen Nutztierbeständen ist die wirksamste Präventionsmaßnahme. Wenn im Freiland Lebensgefahr für das eigene Geflügel besteht, sollte niemand zögern, die Aufstallung freiwillig zu praktizieren.
In Ländern mit hoher Geflügeldichte wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen kommt nicht nur der Aufstallung über alle Haltungsformen, sondern vor allem auch der geographisch lückenlosen Aufstallung über das ganze Land sehr hohe Präventionsbedeutung zu. „Neben den betroffenen Tierhaltern müssen deshalb auch beide Landesregierungen ihrer hohen Verantwortung für den Schutz von Höfen und Tierbeständen vor tödlicher Infektion gerecht werden!“, so der Präsident von ZDG und NGW, Friedich-Otto Ripke.
Es bleibt eine zu große Lücke im Präventionssystem, wenn argumentiert wird, in Niedersachsen gelte die auf Kreisebene angeordnete Stallpflicht bereits für 97 % der Geflügelbestände. Die restlichen 3 % betreffen rund 3 Millionen Tiere, die im Freiland direkt infiziert und so zur weiteren Ausbreitung des Virus beitragen können.
Konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich
Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen bedeutet einen nicht zu unterschätzenden Aufwand für alle Geflügelhalter, die verantwortungsbewusst und solidarisch handeln. Im Sperrbezirk im Landkreis Cloppenburg mussten 92.000 Tiere in Gesundbetrieben gerade präventiv getötet werden, deren Beseitigung mittlerweile abgeschlossen ist. Das war unumgänglich, um eine noch wesentlich größere Zahl von Tieren vor der Infektion zu schützen.
Im Beobachtungsgebiet mit 10 km Radius hat das Verbringungsverbot für Tiere und Tierprodukte neben Folgen für das Tierwohl auch große ökonomische Folgen, die über Handelsbeschränkungen bis in das Exportgeschäft von Brut- und Zuchtbetrieben wirken.