Deutsche Geflügelwirtschaft hält bundesweite Stallpflicht für geboten
Um eine Ausbreitung des Vogelgrippe-Virus bestmöglich zu verhindern, hält die deutsche Geflügelwirtschaft eine bundesweite Stallpflicht für Geflügel weiterhin für sinnvoll und geboten.
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„Die Situation bleibt angespannt, wir sind nach wie vor in großer Sorge“, sagt Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG), mit Blick auf das sich ausbreitende Vogelgrippe-Virus H5N8 mit bestätigten Fällen bei Wildvögeln in nunmehr elf Bundesländern sowie in sieben Wirtschaftsgeflügelbeständen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Vor diesem Hintergrund müssten sämtliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Infektionskette zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel zu unterbrechen, appelliert Ripke an die Politik: „Unsere Betriebe brauchen jetzt den notwendigen Schutz.“
Da eine Dringlichkeitsverordnung des Bundes nicht realisiert wird, sieht der ZDG umso mehr die Bundesländer in der Verantwortung. „Alle Länder, die noch keine Regelungen zur Stallpflicht erlassen haben, sollten hier dem Vorgehen anderer Länder folgen“, fordert ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke. „Wir haben die Länder gestern im Zentralen Krisenstab so verstanden, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Wir nehmen sie da gerne beim Wort.“
FLI: Alle bestätigten Vogelgrippefälle durch Kontakt mit Wildvögeln verursacht
Die Epidemiologen des Friedrich-Loeffler-Instituts gehen bei allen bestätigten Vogelgrippe-Fällen von einem direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln aus. Entsprechend ist eine von den einzelnen Bundesländern umgesetzte, deutschlandweit geltende Stallpflicht aus Sicht des ZDG eine zentrale Vorsorgemaßnahme, um eine Ausbreitung des aggressiven Vogelgrippe-Virus H5N8 bestmöglich zu verhindern. Von höchster Bedeutung ist auch die Einhaltung der umfangreichen Biosicherheitsmaßnahmen durch sämtliche Geflügelhalter, „ausdrücklich auch in kleinen Hobbyhaltungen!“, betont ZDG-Präsident Ripke. In diesem Kontext begrüßt der ZDG die entsprechende Eilverordnung des Bundes, die seit Montag in Kraft ist.
Die Geflügelwirtschaft fordert eine Befristung der Stallpflicht auf zunächst zehn Wochen. Das gebe allen Beteiligten die Gelegenheit, die Situation dann noch einmal neu zu bewerten, sagt Ripke: „Anfang Februar sieht die Welt hoffentlich schon wieder ganz anders aus.“