Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Nach H5N8-Fall weitet NRW Stallpflicht aus

Bei einem Bussard aus dem Kreis Wesel (NRW) hat das nationale Referenzlabor für Tierseuchen des Friedrich-Loeffler-Institutes den Verdacht auf das Vorliegen des hochpathogenen AI-H5N8-Virus bestätigt.

Veröffentlicht am
Artikel teilen:

Bereits nach der Feststellung des Seuchenverdachtes wurden um den Fundort des toten Vogels ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Diese Maßnahmen bedeuten zum einen erhöhte Sicherheitsmaßnahmen für Hausgeflügelbestände in diesen Gebieten sowie zum anderen Verbringungsverbote für Geflügel, inklusive von diesem Geflügel gewonnenen Produkten. Hinzu kommen regelmäßige Untersuchungen in den Beständen im Sperrbezirk.

Darüber hinaus wird die Aufstallung nunmehr auch weiträumig um die Fundorte des toten Wildgeflügels und in Gebieten mit hoher Geflügeldichte angeordnet.

Das Umweltministerium hat heute nachmittag die Stallpflicht in Nordrhein-Westfalen präventiv ausgeweitet. Neben den bereits am Montag verkündeten Risikogebieten muss nun auch in Gebieten mit hoher Dichte an gehaltenem Geflügel die Aufstallung vorgenommen werden. Dies kann zu Ausweitungen bestehender oder der Einrichtung neuer Risikogebiete führen. Die genaue Abgrenzung innerhalb der jetzt getroffenen Gebiete übernehmen die zuständigen Kreise und Kommunen.

Landesweit wurden zudem die zuständigen Behörden angewiesen, Genehmigungen für Geflügelschauen in NRW zurückzunehmen und keine neuen auszustellen.

Im Bild  finden Sie eine grafische und eine tabellarische Liste der entsprechenden Kommunen und Kreise.

 

Downloads: