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H5N8 hat Hessen erreicht

Ein Verdachtsfall hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI) aus dem hessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg bei einem Wildvogel hat sich bestätigt. Das Umweltministerium ordnet einen Sperrbezirk an.

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Das Friedrich-Löffler-Institut hat einen hessischen Verdachtsfall des derzeit umgehenden HPAI-Virus H5N8 bestätigt. Die tot aufgefundene Tafelente wurde am Ufer des Twistestausees gefunden. Der Landkreis wurde aufgefordert, einen Sperrbezirk von 1 km rund um die Fundstelle einzurichten, wo die sofortige Stallpflicht für alle Geflügeltiere gilt. Zudem dürfen hier weder Lebendgeflügel noch Bruteier verbracht werden.

In einer eingerichteten Beobachtungszone im Umkreis von 3 km rund  werden alle Geflügelbestände klinisch untersucht und auf Krankheitssymptome hin kontrolliert. Auch in der Beobachtungszone gilt ein sofortiges Aufstallungsgebot für alle Geflügelbestände. Dem hessischen Umweltministerium sind innerhalb der
1 km-Sperrzone keine geflügelhaltenden Betriebe gemeldet. Innerhalb der 3 km-Beobachtungszone sind 14 Betriebe mit 183 Hühnern, 32 Enten, 110 Tauben und 2 Gänsen betroffen.

Außerdem gelten besondere Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B., dass an den Eingängen und Ausgängen der Ställe Matten mit Desinfektionsmitteln ausgelegt werden. Betriebsfremde Personen sind von den Geflügelställen fernzuhalten. Bei Hunden und Katzen ist sicherzustellen, dass diese im Sperrbezirk oder im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.

Um eine mögliche Betroffenheit von Wildvögeln in Hessen schnell zu erkennen, sollte im Fall von tot aufgefundenen Wildvögeln ein Hinweis an das örtliche Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfolgen. Auch wenn nach dem aktuellen Kenntnisstand das derzeit kursierende Virus für den Menschen keine Gefahr darstellt, sollten Vogelkadaver schon aus allgemeinen hygienischen Gründen nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Auch Hunde sollten von den Tierkörpern nach Möglichkeit ferngehalten werden.

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