Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Landesweite Stallpflichten in mehreren Bundesländern

Bisher gelten landesweite Aufstallpflichten in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Baden-Württemberg.
Veröffentlicht am
Artikel teilen:

In Mecklenburg-Vorpommern wurde aktuell hochpathogene Aviäre Influenza das erste Mal am 14. November 2016 amtlich nachgewiesen. Daraufhin ordnete Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die landesweite Aufstallung mit Wirkung zum 14. November an. Erste Kontrollen der Veterinärämter zeigten, dass bis zu dieser Frist nicht alle Tierhalter ihren Pflichten nachgekommen sind. Deshalb räumte der Minister am 15. November eine 48stündige Frist zur Nachmeldung ein. Seit dem 14. November wurde dort als weitere Vorsichtsmaßnahme ein vorübergehendes Jagdverbot für Wildvögel angeordnet.

Baden-Württemberg hat am Donnerstag Nachmittag (17. November) eine Meldung zur Aufstallpflicht herausgegeben. Aktuell sind am Bodensee in Baden-Württemberg bisher 175 Vögel positiv auf H5N8 getestet worden. Aktuell wurde auch ein Greifvogel in Hessen in unmittelbarer Nähe zu Baden-Württemberg mit Verdacht auf Vogelgrippe aufgefunden. “Die Stallpflicht bringt für die Geflügelhalter in manchen Fällen erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich“, räumte Bden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk ein und erklärte, dass deshalb Ausnahmen für die Halter geprüft würden, die keine Unterbringungsmöglichkeiten in Ställen hätten. „Wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, müssen strenge Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine enge Kontrolldichte für die betroffenen Betriebe“, betonte Hauk.