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Bund soll Haltung von Junghennen und Elterntieren regeln

Der Bundesrat unterstützt die von Niedersachsen geforderte Festlegung von gesetzlichen Mindestanforderungen an die Haltung von Junghennen sowie deren Elterntieren und den Elterntieren von Masthühnern.

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Die Länderkammer sprach sich Anfang November dafür aus, den vorgelegten Verordnungsentwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nach Maßgabe einiger Änderungen der Bundesregierung zuzuleiten. Diese muss nun darüber entscheiden, ob sie sich die Neuregelung zu eigen macht (siehe DGS-Intern 34/2016 und DGS-Intern 43/2016).

Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer begrüßte den Beschluss. Die geplante Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung lege erstmalig gestaffelt nach Altersstufen eine maximale Besatzdichte für Junghennen fest. Entsprechend werde auch für Elterntiere bei Mast- und Legehennenlinien definiert, wie viel Platz die Tiere haben müssten. Daneben sei im Entwurf geregelt, wie die Ställe für die einzelnen Tiergruppen auszugestalten seien. Beispielsweise würden Sitzstangen für die Elterntiere von Masthühnern und Legehennen vorgeschrieben, so Meyer. Für Masthühner-Elterntiere könnten teilweise auch erhöhte Ebenen angeboten werden.

Zudem sollte nach dem Votum des Bundesrats der Bund die Ansprüche an die Fütterung und Tränkung festlegen.
Grundlage für die neuen Vorschläge sind laut Meyer die Vorgaben des Tierschutzplans Niedersachsen. Auf dieser Basis habe das Land bereits 2013 eigene Empfehlungen zur Haltung von Junghennen herausgegeben. „Die Anforderungen an die Haltung sind insbesondere deshalb wichtig, um Junghennen und Legehennen mit ungekürzten Schnäbeln zu halten, ohne dass vermehrt Verhaltensstörungen wie Kannibalismus auftreten“, betonte der Grünen-Politiker.

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) warnt vor einem erneuten nationalen Alleingang und mahnt an, dass eine angemessene und fachlich begründete Regelung auf EU-Ebene erfolgen müsse.