BMEL strebt europäische Regelungen an
Die Bundesregierung plant gegenwärtig keine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Zusätzliche nationale Vorschriften würden grundsätzlich Risiken der Wettbewerbsverzerrung und der Verlagerung von Tierschutzproblemen in das Ausland durch Abwanderung der betroffenen Wirtschaftszweige bergen, heißt es in der Antwort.
Vor diesem Hintergrund setze sich das Bundeslandwirtschaftsministerium vor allem auf EU-Ebene für europäische Regelungen für mehr Tierschutz und die Weiterentwicklung des bestehenden Rechts ein. Entsprechende Initiativen seien gemeinsam mit Dänemark, den Niederlanden und Schweden erfolgt. Die Regierung erteilt Forderungen der Grünen, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf Regelungen für Elterntiere von Legehennen und Masthühnern, für Puten, Enten sowie für Milchkühe und Mastbullen auszuweiten, eine Absage.
Bundesländer befürworten Mindestanforderungen für Elterntiere und Junghennen
Die meisten Bundesländer unterstützen dagegen die von Niedersachsen geforderten gesetzlichen Mindestanforderungen an die Haltung von Junghennen sowie Elterntieren von Junghennen und Masthühnern (siehe dazu auch DGS Intern 34/2016). Der Agrarausschuss des Bundesrates empfiehlt, den von der Landesregierung in Hannover vorgelegten Entwurf einer Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nach Maßgabe einiger Änderungen der Bundesregierung zuzuleiten. Der Entwurf sieht eine Reihe von Bestimmungen für die Gewährleistung einer verhaltensgerechten Unterbringung und Pflege der Tiere sowie das Ausüben arteigener Bedürfnisse vor.
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) beurteilt die Initiative skeptisch. Etwaige gesetzliche Regelungen für die Haltung von Junghennen sowie Legehennen- und Masthühner-Elterntieren müssten EU-weit gelten, fordert der ZDG und warnt vor einer Benachteiligung der hiesigen Geflügelwirtschaft im Wettbewerb.