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Stallbauregelungen: Bundesrat unterstützt Hendricks-Entwurf

Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks erhält aus den Ländern Rückenwind für ihre Gesetzesinitiative zur Schaffung strengerer rechtlicher Vorgaben für große Tierhaltungsanlagen.

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Das geht aus der Entschließung hervor, die der Bundesrat am 14. Oktober 2016 im Rahmen seiner „Stellungnahme zur Änderung der Verordnungen über genehmigungsbedürftige Anlagen und Emissionserklärungen“ gefasst hat. Der Bundesrat fordert darin sogar eine Herabsetzung von Schwellenwerten mit dem Ziel, „dass die Vorsorgeanforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft für eine größere Zahl von Tierhaltungsanlagen gelten“. Die Länderkammer stellt in ihrer Entschließung fest, „dass große Anlagen der Intensivtierhaltung häufig mit nachteiligen Auswirkungen für Mensch und Umwelt verbunden sind“. Die Öffentlichkeit und besonders betroffene Anwohner stünden dieser Form der Tierhaltung zunehmend kritisch gegenüber. Daher seien auch hier Bürger­beteiligung und Transparenz zu gewährleisten.

„Nur durch eine verbesserte Öffentlichkeitsbeteiligung lässt sich die Akzeptanz von Tierhaltungsanlagen vor Ort verbessern“, erklärte Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund am Rande der Bundesratssitzung. Die Bürger müssten daher eine stärkere Mitsprache bei Genehmigungen von Tierhaltungsanlagen erhalten, so die Grünen-Politikerin.

Das Bundesumweltministerium verfolgt mit seinem Gesetzentwurf u. a. das Ziel, größere Tierhaltungsanlagen oberhalb der Schwellenwerte für die Durchführung einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) nach dem UVP-Gesetz generell von der planungsrechtlichen Privilegierung im Außenbereich herauszunehmen.

Betreffen soll dies alle Tierhaltungsanlagen, unabhängig davon, ob sie bauplanungsrechtlich als landwirtschaftlich oder gewerblich eingestuft sind. Diese Ställe sollen dann nur noch auf der Grundlage eines Bebauungsplans der Gemeinde errichtet werden dürfen (siehe auch DGS 41/2016, Seite 1).