Bundesumweltministerium will Privilegierung weiter einschränken
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks hält an ihrem Vorhaben fest, die Privilegierung der Landwirtschaft beim Bauen im Außenbereich weiter zu limitieren
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Kernpunkt des vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurfs für ein „Gesetz zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltung“ ist eine Änderung des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel, Ställe ab einer bestimmten Größe aus der bauplanungsrechtlichen Privilegierung herauszunehmen. Betreffen soll dies Betriebe, die der Pflicht zu einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) nach dem UVP-Gesetz unterliegen. Der Bau von Tierhaltungsanlagen oberhalb der gesetzlich festgelegten UVP-Schwellenwerte soll nur noch dann im Außenbereich zugelassen werden, wenn die Gemeinde zuvor einen Bebauungsplan erlässt.
Bereits seit der letzten BauGB-Novelle von 2013 fallen gewerbliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich aus der Privilegierung heraus, wenn sie der Pflicht zur standortbezogenen UVP-Vorprüfung unterliegen. Als Schwellenwerte für die Privilegierung gewerblicher Anlagen gelten seitdem 30.000 Junghennen oder Mastgeflügel, 15.000 Hennen oder Truthühner, 1.500 Mastschweine, 560 Sauen, 4.500 Ferkel, 500 Kälber oder 600 Rinder. Mit der geplanten Änderung würden Ställe oberhalb dieser Schwellenwerte generell aus der Privilegierung fallen.
Zeitnahe Umsetzung unwahrscheinlich
Als unwahrscheinlich gilt, dass die angestrebten Gesetzesänderungen noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Der Entwurf wurde kürzlich dem Bundeskanzleramt zur sogenannten Frühkoordinierung zugeleitet. Das Kanzleramt nimmt eine erste Prüfung vor, eine zeitliche Frist dafür besteht nicht. Ob und wenn ja, wann der Gesetzentwurf in die Abstimmung mit den anderen beteiligten Bundesressorts geht, ist damit offen.