Bioelterntiere: Frist in Niedersachsen verlängert
Die bereits angekündigten strengeren Vorschriften für die Halter von Biolegehennen gelten in Niedersachsen ab April 2017 statt bereits ab September 2016 (siehe DGS-Magazin 31/2016, Seite 9).
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Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover kürzlich mitteilte, müssen Bioküken und Biojunghennen ab dem genannten Zeitpunkt zwingend von Elterntieren abstammen, die nach den Vorgaben des Ökolandbaus gehalten werden. „Wo Bio drauf steht, müssen auch Biokriterien erfüllt sein. Das gehört zur Verbraucherehrlichkeit“, erklärte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer. Er verwies darauf, dass es auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern solche Vorschriften gebe. Die vier Bundesländer wollen dem Minister zufolge mit der neuen Regelung „für mehr Bio, Fairness und Transparenz sorgen“.
Aufgrund einer Ausnahmeklausel konnten Küken und Junghennen bisher aus konventioneller Haltung stammen, weil es nicht genügend Elterntiere in Ökohaltung gab. Spätestens drei Tage nach dem Schlupf erhielten die Jungtiere jedoch Ökofutter und galten dann als Bioküken.
Nach Meyers Angaben ist es in Niedersachsen und den angrenzenden Bundesländern mittlerweile gelungen, ausreichend viele Bioelterntierherden aufzubauen, so dass spätestens ab April 2017 eine wie auch immer geartete Ausnahmegenehmigung nicht mehr greifen kann.