Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Umweltministerium will Stallbaurecht verschärfen

Gemeinden und Bürger sollen beim Neubau von Nutztierställen mehr Mitspracherecht bekommen.

Veröffentlicht am
Artikel teilen:

Nach einem internen Papier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUMB) soll durch eine Änderung im Baugesetzbuch die Privilegierung von landwirtschaftlichen Tierhaltungsanlagen im Außenbereich fallen. Ställe ab 15 000 Legehennen, 30 000 Masthähnchen, 15 000 Puten oder 1 500 Schweinen dürften demnach künftig nur noch zugelassen werden, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt. Ausnahmen soll es nur noch für kleine Anlagen geben, „bei denen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind“. Mit den geplanten Regelungen könnten die Gemeinden einen Bauplan auflegen und damit die geplante Anlage erlauben oder nicht zulassen.

Auch den Bürgern will Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks mehr Mitspracherecht bei „großen Tierhaltungsanlagen“ zugestehen. Dazu soll das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) so geändert werden, dass Großanlagen nicht mehr ohne weiteres in kleine Einheiten unterteilt werden können, um aus der UVP zu fallen. Das BMUB will zudem im Zuge der Anpassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) neue Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb großer Ställe stellen. Geplant sind dabei Vorgaben für Maßnahmen zur stickstoff- und phosphorangepassten Fütterung sowie für technische Maßnahmen wie der Einsatz von Abgasreinigungsanlagen.

BMEL: Baurecht wurde erst 2013 verschärft!

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wies indes darauf hin, dass das privilegierte Baurecht im Außenbereich gerade dafür geschaffen worden sei, Konflikte zwischen Bevölkerung und Tierhaltern zu entschärfen. Gleichzeitig finde beim Neubau von Ställen das Tierwohl immer mehr Berücksichtigung. Ziel sei es stets, einen „intelligenten Interessenausgleich“ zu schaffen, betonte das Ressort. Zudem sei die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich erst 2013 verschärft worden, und die Auswirkungen dieser Änderung müssten erst geprüft werden, bevor weitere Änderungen erwogen werden könnten.

Zugleich warnte das Agrarressort davor, die Entwicklungsperspektive der Landwirtschaft zu blockieren. Kernaufgabe der Landwirtschaft bleibe die Ernährungssicherung. Dazu gehöre die tierische Veredlung mit ihren in Deutschland stark nachgefragten Produkten.